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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 209-077: Schweißrauche - geeignete Lüftungsmaßnahmen
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Muss die Absauganlage überprüft werden?

Ja, vor der ersten Inbetriebnahme, bei wesentlichen Änderungen und danach mindestens einmal im Jahr. Jede Prüfung muss im Prüfbuch dokumentiert werden.

Dazu gehören:

Es ist sinnvoll, mit dem Anlagenbauer Werte wie Erfassungsgeschwindigkeit oder Luftgeschwindigkeit in den Luftleitungen vertraglich festzulegen. Diese Werte können sowohl zur Abnahmeprüfung als auch zu den regelmäßigen Wiederholungsprüfungen herangezogen werden.