Vor dem Kauf einer Absauganlage ist zu klären, welche Ziele mit dieser Anlage erreicht werden sollen. Solche Ziele könnten sein:
Die Einhaltung des Grenzwerts ist durch Einsatz einer Absauganlage allein nicht immer garantiert! Vielmehr spielt der sachgerechte Einsatz der Anlage durch die Beschäftigten (z. B. Nachführung eines Absaugarms) oft die entscheidende Rolle.
Für eine Vielzahl von Gefahrstoffen gibt es Grenzwerte. Bei Gefahrstoffen, für die aktuell keine Grenzwerte veröffentlicht sind (z. B. viele krebserzeugende Stoffe), liefert Ihnen Ihr Unfallversicherungsträger weitere Informationen.