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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 209-078: Absauganlagen einkaufen – aber richtig!
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4 Was bedeutet "Erfassung der Gefahrstoffe"?

"Erfassen" bedeutet das gezielte Abführen von Gefahrstoffen möglichst nahe an der Entstehungsstelle mit einem geeigneten Luftstrom.

Der Anteil der erfassten Emissionen (Erfassungsgrad) bestimmt wesentlich die Effektivität der Absauganlage. Daher müssen die Erfassungselemente auf die Arbeitsaufgabe abgestimmt sein.

Anlagen ohne gezielte Erfassung der Emissionen an der Entstehungsstelle sind keine Absauganlagen, sondern Anlagen zur Raumlüftung.

Die Erfassung der verunreinigten Luft muss erfolgen, bevor der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin diese einatmen kann. Damit wird auch vermieden, dass unnötig viel Raumluft verschmutzt wird.

Durch Absaugung unmittelbar an der Entstehungsstelle können hohe Schadstoffkonzentrationen mit geringer Luftmenge kostengünstig beseitigt werden.

Die beste Erfassung erreicht man üblicherweise bei Integration in die Maschine (z. B. direkt abgesaugte Handmaschinen).

Es gibt prinzipiell drei Formen der Erfassung.

1. Geschlossene Bauart (z. B. Kapselung, Einhausung)

Geschlossene Bauart

Stoffquelle vollständig eingehaust

2. Halboffene Bauart (z. B. Absaugstand, Abzugschrank, Werkzeugeinkleidung)

Halboffene Bauart

Stoffquelle innerhalb der Erfassungseinrichtung

3. Offene Bauart (z. B. Saugrohr mit Flansch, Absaughaube, Badabsaugung)

Offene Bauart

Stoffquelle außerhalb der Erfassungseinrichtung

Nachströmende Luft        Stoffquelle        Abgesaugte Luft

Bei der geschlossenen Bauart können annähernd 100 % der Emissionen erfasst werden. Bei den beiden anderen Erfassungsarten können die Erfassungsgrade deutlich niedriger liegen und somit weitere Schutzmaßnahmen notwendig machen. Solche Maßnahmen können sowohl Vermeidung und Verminderung von Gefahrstoffen als auch weitere lüftungstechnische Maßnahmen sein.