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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 209-078: Absauganlagen einkaufen – aber richtig!
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7 Was sollte ich noch bedenken?

Die Auslegung der Absauganlage bestimmt in hohem Maße die Betriebskosten!

7.1 Energiekosten

Den Lüftungswärmeverlust, also die erforderliche Wärmemenge, die einem Raum, aus dem abgesaugt wird, wieder zugeführt werden muss, kann man überschlägig recht einfach mit der Formel "Wärmemenge = Luftdichte x Volumenstrom x Temperaturdifferenz x Betriebszeit x spezifische Wärmekapazität der Luft (= 1 kJ/kgK)" errechnen.

Beispiel: Energieverbrauch für ein Jahr

Formel 3

Dies zeigt, dass sich die Investition in eine Anlage zur Wärmerückgewinnung auch hinsichtlich der Betriebskosten lohnen kann.

7.2 Unterhaltskosten

7.3 Entsorgungskosten

Kann der Staub wiederverwendet werden oder muss entsorgt werden? (Produktrückführung oder Verwertung, z. B. KSS, Holzbriketts)