Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten folgende Punkte bei Auftragsvergabe geklärt und festgelegt sein:
Aufgabenstellung | Siehe auch Abschnitt 6 "Wie bekomme ich die richtige Anlage?" |
Angewandtes Arbeitsverfahren | Wie wird an dem Arbeitsplatz gearbeitet? |
Abzusaugende Gefahrstoffe | Art der Stoffe, Temperatur, Emissionsraten |
Volumenstrom | Auslegung der Anlage, Maße des Filters, Filterklasse |
Restkonzentration am Arbeitsplatz und/oder in der Reinluft |
Gibt es gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte oder Gerätevorschriften? |
Dichtheitsklasse von Luftleitungen | Ausströmen und Überströmen der abgesaugten Gefahrstoffe soll vermieden werden |
Wärmerückgewinnung | Effektivität, Möglichkeit zur Reinigung muss gegeben sein (Lamellenabstand). |
Reinigung der Anlage | Die Anlage muss so gestaltet sein, dass alle Teile zugänglich und zu reinigen sind. |
Energieverbrauch | Möglichkeit zur Überwachung des Energieverbrauchs |
Schall | Vorgaben zur Akustik, welcher Schallpegel darf nicht überschritten werden? |
Luftgeschwindigkeit | Die Luftgeschwindigkeit am Arbeitsplatz soll die vereinbarten Grenzen nicht überschreiten (Zugluft) |
Anzahl der Arbeitsplätze | ggf. Gleichzeitigkeit |
Umgebungsbedingungen | Höhenlage, Lüftungssituation im Raum, Witterungsbedingungen am Aufstellungsort der Anlage |
Bauliche Randbedingungen | z. B. Brandabschnitte, Lage der Außenluftansaugungen |
Dokumentation | Betriebs- und Wartungsanleitung (Festlegen von Reinigungsintervallen, Entsorgung der Filter), CE-Konformitätserklärung, ggf. Explosionsschutzdokument |
besondere Zulassungen | z. B. für krebserzeugende Stoffe |
Bestimmungsgemäße Verwendung | Stoffe, die nicht abgesaugt werden dürfen |
Zuluft ggf. Wartungsvertrag |
Wo kommt sie her? Wer macht Wartung und Funktionsprüfung? |
Abnahmekriterien | Wann wird die Rechnung bezahlt? |
Einweisung oder Schulung der Mitarbeiter |
Unterstützung bei der Gefährdungsermittlung (Was ist bei der Reinigung/Entsorgung zu beachten?) |
Die Anlage soll bei Übergabe dem Stand der Technik entsprechen. Dies soll vom Lieferanten bestätigt werden.
Bei Übernahme einer gebrauchten Anlage (z. B. im Rahmen einer Betriebsübernahme) sollte darauf geachtet werden, dass die Dokumentation vollständig ist.