8 Was muss bei Auftragsvergabe geklärt sein?

Um Unklarheiten zu vermeiden, sollten folgende Punkte bei Auftragsvergabe geklärt und festgelegt sein:

Aufgabenstellung Siehe auch Abschnitt 6 "Wie bekomme ich die richtige Anlage?"
   
Angewandtes Arbeitsverfahren Wie wird an dem Arbeitsplatz gearbeitet?
   
Abzusaugende Gefahrstoffe Art der Stoffe, Temperatur, Emissionsraten
   
Volumenstrom Auslegung der Anlage, Maße des Filters, Filterklasse
   
Restkonzentration am Arbeitsplatz
und/oder in der Reinluft
Gibt es gesetzlich vorgeschriebene Grenzwerte oder Gerätevorschriften?
   
Dichtheitsklasse von Luftleitungen Ausströmen und Überströmen der abgesaugten Gefahrstoffe soll vermieden werden
   
Wärmerückgewinnung Effektivität, Möglichkeit zur Reinigung muss gegeben sein (Lamellenabstand).
   
Reinigung der Anlage Die Anlage muss so gestaltet sein, dass alle Teile zugänglich und zu reinigen sind.
   
Energieverbrauch Möglichkeit zur Überwachung des Energieverbrauchs
   
Schall Vorgaben zur Akustik, welcher Schallpegel darf nicht überschritten werden?
   
Luftgeschwindigkeit Die Luftgeschwindigkeit am Arbeitsplatz soll die vereinbarten Grenzen nicht überschreiten (Zugluft)
   
Anzahl der Arbeitsplätze ggf. Gleichzeitigkeit
   
Umgebungsbedingungen Höhenlage, Lüftungssituation im Raum, Witterungsbedingungen am Aufstellungsort der Anlage
   
Bauliche Randbedingungen z. B. Brandabschnitte, Lage der Außenluftansaugungen
   
Dokumentation Betriebs- und Wartungsanleitung (Festlegen von Reinigungsintervallen, Entsorgung der Filter), CE-Konformitätserklärung, ggf. Explosionsschutzdokument
   
besondere Zulassungen z. B. für krebserzeugende Stoffe
   
Bestimmungsgemäße Verwendung   Stoffe, die nicht abgesaugt werden dürfen
   
Zuluft
ggf. Wartungsvertrag
Wo kommt sie her?
Wer macht Wartung und Funktionsprüfung?
   
Abnahmekriterien Wann wird die Rechnung bezahlt?
   
Einweisung oder Schulung der
Mitarbeiter
Unterstützung bei der Gefährdungsermittlung (Was ist bei der Reinigung/Entsorgung zu beachten?)

Die Anlage soll bei Übergabe dem Stand der Technik entsprechen. Dies soll vom Lieferanten bestätigt werden.

Bei Übernahme einer gebrauchten Anlage (z. B. im Rahmen einer Betriebsübernahme) sollte darauf geachtet werden, dass die Dokumentation vollständig ist.