Voraussetzung für die Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen für temporäre Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen ist eine Gefährdungsbeurteilung, die ergibt, dass die betreffenden Arbeiten sicher durchgeführt werden können.
Diese Information konkretisiert u. a. die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung für die Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen, insbesondere den § 14, die allgemeinen Mindestanforderungen und die besonderen Vorschriften der Ziffer 3 Anhang 1 sowie die Bestimmungen der TRBS 2121-3 „Gefährdungen von Personen durch Absturz — Bereitstellung und Benutzung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen“.
Diese DGUV Information dient als Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen.
Die in dieser DGUV Information enthaltenen Anforderungen sind beispielhafte Lösungen und schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind.