2 Anwendungsbereich
Diese Information findet Anwendung auf den Zugang und die Positionierung von Personen unter Verwendung planmäßig belasteter Seile zur Schaffung von zeitweiligen hoch gelegenen Arbeitsplätzen.
Sie schließt Regeln zur Ausbildung und gegenseitiger Rettung ein.
Diese Information findet keine Anwendung auf den Einsatz von:
- Hochziehbaren Personenaufnahmemitteln z. B. handbetriebene Arbeitssitze Typ A gemäß DGUV Information 201-018
- z. B. Winden (geregelt nach MaschVO)
- Seilklettertechnik für Arbeiten in und an Bäumen
(siehe VSG 4.2 - Anlage 1, DGUV Information 214-045)
- Seilen bei erlebnispädagogischen Veranstaltungen,
geregelt durch die Richtlinie des Landes NRW „Seilklettergarten“
- Maschinen zur Beförderung von Darstellern während künstlerischer Vorführungen, z. B. Anlagen, die ausschließlich artistischen Vorführungen dienen, geregelt durch die DGUV Information 211-031 „Fliegen von Personen bei szenischen Darstellungen“
- Seilen bei Rettungseinsätzen und technischen Hilfeleistungen, z. B. entsprechend der Empfehlung der AGBF „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen“ (SRHT).