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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 212-001: Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Vorbemerkung

DGUV Informationen richten sich in erster Linie an den Unternehmer und die Unternehmerin und sollen Hilfestellung bei der Umsetzung der Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und ggf. DGUV Regeln geben sowie Wege aufzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.

Diese DGUV Information dient als Hilfestellung für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen. Die in dieser DGUV Information enthaltenen Anforderungen sind beispielhafte Lösungen und schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, wenn Sicherheit und Gesundheitsschutz in gleicher Weise gewährleistet sind. Sind zur Konkretisierung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften von den dafür eingerichteten Ausschüssen technische Regeln erarbeitet worden, sind diese vorrangig zu beachten.

Voraussetzung für die Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen für temporäre Arbeiten an hochgelegenen Arbeitsplätzen ist eine Gefährdungsbeurteilung, die ergibt, dass die betreffenden Arbeiten sicher durchgeführt werden können.

Diese Information konkretisiert u. a. die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung für die Anwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen, im Speziellen

Weiterhin werden die Bestimmungen der TRBS 2121 Teil 3 "Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen" berücksichtigt.