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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 212-002: Schneeräumung auf Dachflächen
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13 Fazit/Schlusswort

 

Fazit für die Schneeräumung auf Dächern von bestehenden Gebäuden:

  • Die verantwortlichen Gebäudebetreiber müssen rechtzeitig ermitteln, ob eine Schneeräumung erforderlich ist (siehe Stufe I).
  • Vor Beginn der Arbeiten sind ein Räumkonzept und eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen (siehe Stufe II).
  • Die Umsetzung (siehe Stufe III) ist von einer weisungsbefugten Person zu beaufsichtigen (aufsichtführende Personen). Diese muss die Schneeräumarbeiten überwachen. Sie muss hierfür ausreichende Kenntnisse besitzen.

Schneefall ist ein regelmäßiges Ereignis, dass unter Umständen zu Ausnahmesituationen an bestehenden Gebäuden führen kann.

Hierfür gibt es zwei Gründe:

Um das Versagen von Dachkonstruktionen und Unfälle zu vermeiden ist das Naturereignis Schneefall bei der Objektanalyse/ Gefährdungsbeurteilung besonders zu berücksichtigen.

Die Beurteilung der Schneelasten ist die Grundlage für die Planung und Durchführung von Schutzmaßnahmen.

Diese DGUV Information verdeutlicht, dass zur Reduzierung des Gefährdungspotentials für bestehende Gebäude und für Neu- oder Umbauplanungen Schneeräumungen im Vorfeld detailliert geplant werden müssen.