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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 212-002: Schneeräumung auf Dachflächen
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3 Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Information werden folgende Begriffe bestimmt:

Dachflächen sind Bestandteil von Flach- bzw. Steildächern.

Zu den Dachflächen zählen auch deren angrenzende, abgrenzende oder durchdringende Bauteile wie z. B. Attiken, Erker, Gauben, Gesimse oder Dachrinnen, Aufzugsüberbauten, Lichtbänder, Solaranlagen.

Schneemanagement ist die systematische Identifizierung und Bewertung aller mit dem Schnee verbundenen Gefahren und Risiken sowie die Festlegung erforderlicher Maßnahmen (z. B. Planung, Vorbereitung und Veranlassung/Durchführung der rechtzeitigen Schneeräumung), um die relevanten Gefahren und Risiken zu minimieren.

Schneeräumung ist die Beseitigung und/oder Umverteilung von Schneemassen.