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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 212-002: Schneeräumung auf Dachflächen,6 Ziel der Schneeräumung
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6 Ziel der Schneeräumung

Mit Dachschneeräumungen soll die Standsicherheit von Gebäuden gewährleistet werden. Dabei sollen sowohl das Gebäude als auch die im Gebäude befindlichen Personen und untergebrachten Anlagen und Prozesse vor den schneebedingten Gefährdungen geschützt werden.

Dies ist besonders dann erforderlich, wenn weiter Schneefälle vorhergesagt werden und dadurch die Standsicherheit des Gebäudes nicht mehr gewährleistet ist. Ein effektiver und störungsfreier Ablauf der Schneeräumung ist dann von besonderer Bedeutung. Die Vorabplanung von sicheren und gleichzeitig effektiven Räumstrategien unterstützen diese berechtigten Anforderungen an Schneeräumungen. So sind z. B. technische Verfahren zur Vermeidung/Reduzierung von Schneeansammlungen, bei denen ein Aufenthalt von Personen im Gefahrenbereich nicht notwendig ist, bevorzugt zu entwickeln und anzuwenden (z. B. maschinelle Räumverfahren).

Zudem ist die Gefährdungsbeurteilung auf der Grundlage des aktuellen Gebäudezustandes eine wesentliche Voraussetzung für die Festlegung der Maßnahmen zur Risikominimierung.