3 Welcher Chemikalienschutzhandschuh ist geeignet?

Die grundlegende Voraussetzung für die richtige Auswahl von Chemikalienschutzhandschuhen ist die genaue Kenntnis aller am Arbeitsplatz möglichen Gefährdungen. Hierzu gehören aber nicht nur alle Informationen über die Gefährdungen sowohl direkt am Arbeitsplatz und während des Arbeitsablaufes, sondern auch die Gefährdungen durch mögliche arbeitsbedingte Störungen.

  • Gefährdungen ermitteln
  • Gefährdungen beurteilen
  • Maßnahmen festlegen
  • Wirksamkeit prüfen

Die Ermittlung der Gefährdungen und Belastungen ist bereits eine schwierige Aufgabe, aber ohne sie ist die Erfüllung der Fürsorgepflicht des Unternehmers zur Bereitstellung geeigneter Schutzhandschuhe nicht möglich.

Nicht minder schwierig ist schließlich der nächste Schritt, nämlich die eigentliche Auswahl der geeigneten Schutzhandschuhe aus der Vielzahl der auf dem Markt verfügbaren Modelle.


3.1 Vorgehensweise

Die Auswahl der Schutzhandschuhe erfolgt bezogen auf den Arbeitsplatz und die Tätigkeit. Hierbei sind neben der Schutzwirkung auch die Gebrauchseigenschaften sowie die Trageeigenschaften zu beachten: möglichst große Schutzwirkung gegen auftretende Gefährdungen (chemische, physikalische, mikrobiologische, thermische, etc.), Hautverträglichkeit (Allergene), leichte Reinigungsmöglichkeiten, Passform (Größe), Komfort (Schweißaufnahmefähigkeit), Greiffähigkeit (Nassgriff, Fettgriff), Tastempfinden (feinmechanische Tätigkeiten), geringe Behinderung beim Arbeiten, etc.

3.1.1 Gefährdungen am Arbeitsplatz ermitteln

Um die bestmögliche Auswahl zu treffen, müssen mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Dazu gehören

Zu berücksichtigen ist weiterhin,


3.1.2 Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt der Arbeitsstoffe

Zunächst sollte im Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Chemikalie unter Abschnitt 8 (Persönliche Schutzausrüstung) ein Hinweis auf geeignete Schutzhandschuhe oder das geeignete Material in einer Mindeststärke der Schutzhandschuhe stehen.

Informationen über den geeigneten Handschuh können auch bei den Handschuhherstellern bzw. Chemikalienherstellern erfragt werden. Die Hersteller können meist geeignete Schutzhandschuhe vorschlagen, wenn die Produkte/Gefahrstoffe, mit denen umgegangen wird, eindeutig benannt werden oder die geplanten Einsatzbedingungen sowie Arbeitsverfahren (z.B. mit Hilfe der ausgefüllten Checkliste nach Anhang 1) angegeben werden.

Informationen bietet auch die Handschuhdatenbank von GISBAU. Hier sind auf der Grundlage der Produkt-Codes / GISCODEs konkrete Tragedauerempfehlungen der Hersteller aufgeführt, beispielsweise für Farben, Lacke, Holzschutzmittel oder Reinigungs- und Pflegemittel bei verschiedenen Arbeitsverfahren.

(http://www.wingisonline.de/handschuhe/frmStart.aspx).


3.2 Wie lange kann ein Chemikalienschutzhandschuh getragen werden?

Die Zeit, die ein Schutzhandschuh unter Praxisbedingungen getragen werden kann ohne von dem chemischen Arbeitsstoff durchdrungen zu werden, wird als Tragedauer bezeichnet.

Die bei Kontakt mit einem Gefahrstoff zu erwartende Tragedauer sollte dem Sicherheitsdatenblatt des jeweiligen chemischen Arbeitsstoffes entnommen werden oder sie ist in Zusammenarbeit mit dem Produkthersteller und dem Handschuhhersteller speziell zu ermitteln (siehe auch Handschuhdatenbank unter www.gisbau.de).

Die Eigenschaften der typischen Handschuhmaterialien (siehe Abschnitt 2.1) sind von der Zusammensetzung der Rohstoffe und dem Produktionsverfahren abhängig. Dies hat zur Folge, dass Schutzhandschuhe unterschiedlicher Hersteller, die aus augenscheinlich gleichem Material gefertigt sind, unterschiedliche Schutzwirkungen haben können („Nitril“ ist nicht gleich „Nitril“).

Viele Faktoren, die durch den Arbeitsplatz und die Tätigkeit vorgegeben sind, haben Einfluss auf die Tragedauer.

Insbesondere sind zu beachten:

Grundsätzlich kann ein Schutzhandschuh über den vom Hersteller angegebenen maximalen Zeitraum hinaus bei Kontakt mit einer Chemikalie/Zubereitung nicht weiter verwendet werden, was bedeutet, dass selbst bei der höchsten Klasse 6 (entspricht > 480 min) eine Wiederverwendung nach acht Stunden nicht empfohlen werden kann.

Wenn im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt wird, dass in einem optimierten Arbeitsablauf nur noch mit Flüssigkeitsspritzern zu rechnen ist, können gegebenenfalls auch Handschuhe mit geringerem Leistungsvermögen als im Sicherheitsdatenblatt angegeben, verwendet werden. Es muss dann sichergestellt sein, dass die Handschuhe nach dem Chemikalienkontakt kurzfristig gewechselt werden. Solche Handschuhe sollten gegenüber der verwendeten Chemikalie Zubereitung mindestens den Schutzindex Klasse 1 (> 10 min) erreichen.


3.2.1 Probleme durch das Tragen von Schutzhandschuhen erkennen

Neben der gewünschten Schutzwirkung beim Tragen von Schutzhandschuhen können auch unerwünschte Nebeneffekte auftreten (siehe Anhang 6). Dazu gehören beispielsweise die Hauterweichung (Mazeration) oder allergische Reaktionen der Haut.


3.2.2 Benutzung, Pflege, Lagerung, Entsorgung organisieren und festlegen

Auf Grund der möglichen Hauterweichung sollte ein Paar Schutzhandschuhe ohne Unterbrechung lediglich bis zur Durchfeuchtung des Innenfutters durch Schweiß getragen werden.

In der Praxis bietet es sich an, pro Mitarbeiter und Arbeitstag mehrere Paare Schutzhandschuhe zur Verfügung zu stellen, Unterziehhandschuhe aus Baumwolle zu verwenden oder die Tätigkeiten so zu organisieren, dass zwischendurch auch Tätigkeiten durchgeführt werden können, bei denen keine Schutzhandschuhe getragen werden müssen.

Bei der Lagerung von unbenutzten Chemikalienschutzhandschuhen ist darauf zu achten, dass diese nach Herstellerangaben sachgerecht erfolgt; hierzu gehört gegebenenfalls dunkle, trockene Lagerung.

Wenn Chemikalienschutzhandschuhe gereinigt oder entsorgt werden, müssen die Herstellerinformationen und gegebenenfalls Umweltvorschriften beachtet werden, da sie nach Kontakt mit Chemikalien eventuell als Sondermüll entsorgt werden müssen.


3.2.3 Schutzmaßnahmen gehören in die Betriebsanweisung

Für das Tragen von Schutzhandschuhen hat der Unternehmer eine arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisung zu erstellen. Der Entwurf einer solchen Betriebsanweisung befindet sich im Anhang 5 und ist auch auf der CD „WINGIS“ enthalten. Der Entwurf muss durch betriebliche Angaben ergänzt werden.

Über die Maßnahmen werden die Versicherten in einer Unterweisung informiert.

Bei der Unterweisung sollte der Vorgesetzte auch auf die Hinweise der Versicherten eingehen, z.B. wenn sich Schutzhandschuhe in der Praxis nicht bewähren sollten. Nur dann, wenn auch bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen in die Praxis gut zusammengearbeitet wird, kann mit einem dauerhaften Erfolg gerechnet werden.