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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 212-007: Chemikalienschutzhandschuhe
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Anhang 3a

Handhabungsanleitung (Schulungsunterlage)

 

1.
Medizinische Einmalhandschuhe und Lederhandschuhe sind für den Umgang mit Chemikalien nicht geeignet, sondern nur Chemikalienschutzhandschuhe.
2. Handschuhe vor dem Tragen auf Beschädigungen prüfen.
3. Bevor die Handschuhe angezogen werden, sind die Hände gründlich zu säubern und zu trocknen.

4. Lange Fingernägel sowie Schmuck können Schutzhandschuhe beschädigen.
5. Bei Überkopfarbeiten sind die Handschuhstulpen umzuschlagen, damit Gefahrstoffe nicht in den Handschuh laufen können (Regenrinneneffekt). Manschette umstülpen.
 
6. Dieselben Schutzhandschuhe nicht zu lange tragen, Schutzhandschuhe wechseln oder zwischendurch Tätigkeiten ausführen, bei denen keine Schutzhandschuhe getragen werden müssen.
7.
Schutzhandschuhe vor dem Ausziehen reinigen
  • Bei Verwendung von Lösemitteln mit trockenem Tuch abwischen.
  • Bei Verwendung von Säuren oder alkalihaltigen Produkten: Schutzhandschuhe unter dem Wasserhahn abspülen und mit einem sauberen Tuch abtrocknen.
8. Schutzhandschuhe ausziehen, ohne die Außenfläche mit bloßer Hand zu berühren
  • Beim Ausziehen kontaminierter Schutzhandschuhe ist das Berühren der Handschuhaußenfläche mit der ungeschützten Hand zu vermeiden.
 
9. Bei Bedarf nach Ausziehen der Handschuhe eine Handcreme auftragen; der Hautschutzplan muss beachtet werden.
10. Schutzhandschuhe nur gemäß der Pflegeanweisung des Herstellers reinigen, lagern und gegebenenfalls nochmals verwenden.
11.
Vor Wiederverwendung, Schutzhandschuhe trocknen lassen.
12. Nur einwandfreie Schutzhandschuhe wieder verwenden:
  • Schutzhandschuhe dürfen keine Abplatzungen, Risse oder Löcher haben.
  • Schutzhandschuhe dürfen keine Verfärbungen haben oder spröde sein.
13. Verunreinigte Schutzhandschuhe vorschriftsmäßig entsorgen
(Herstellerinformation sowie regionale Entsorgungsvorschriften beachten).