2 Anwendungsbereich

Gefährdungen von Personen durch den Verkehr von Straßen- und Schienenfahrzeugen können in Unternehmen vorkommen, in denen z. B. folgende Tätigkeiten ausgeführt werden:

Die Anwendung dieser DGUV Information wird auch für Arbeiten empfohlen, bei denen ein unbeabsichtigtes Hineingeraten in den Gefahrbereich des fließenden Verkehrs bzw. in den Gleisbereich oder innerbetrieblichen Werksverkehr nicht ausgeschlossen werden kann.

In dieser DGUV Information wird spezielle Warnkleidung, die z. B. im Bereich von Behörden und Organisationen mit Sicherungs- bzw. Rettungsaufgaben Anwendung findet, nicht behandelt.

Hierzu gehören insbesondere Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und Rettungsdienst. Informationen hierzu finden sich beispielsweise in der DGUV Regel 105-003 "Benutzung von Persönlicher Schutzausrüstung im Rettungsdienst" und in der DGUV Information 205-014 "Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung für Einsätze bei der Feuerwehr – Basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung".


Abb. 1 Gefahr des unbeabsichtigten Hineingeratens in den fließenden Verkehr

Abb. 1  Gefahr des unbeabsichtigten Hineingeratens in den fließenden Verkehr