GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG
Hochbau
> Gewerkeauswahl

Impressum
Barrierefreiheit
Hilfe
Fehler melden
Home
Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 212-016: Warnkleidung
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze
Arbeitsschutzorganisation
Ausführliche Betriebsorganisation
inkl. psychischer Belastung
Arbeitsschutzorganisation der Baustelle
Ausführliche Organisation Baustelle/Objekt inkl. psychischer Belastung
Anlegen und Benutzen von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen
Benutzung von Gerüsten
Einsatz von Bockgerüsten
Einsatz von Konsolgerüsten
Leitern als Arbeitsplatz
Aufstieg zu hochgelegenen Arbeitsplätzen
Transport von Material und Geräten - auch mit Kran
Hebezeugeinsatz / Krane
Stromversorgung auf der Baustelle
Ergänzen/ändern
Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung
Arbeiten unter Lärmbelastung
Arbeiten im Freien unter natürlicher UV-Strahlung und Hitze
Arbeiten mit Handmaschinen
Ergänzen/ändern
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Tätigkeiten mit Staubentstehung
Ergänzen/ändern
Arbeiten in Baugruben und Gräben
Traggerüste
Umgang mit Beton, Mörtel und Putz
Arbeiten mit Schalelementen
Montage von Bauteilen
Umgang mit Produkten für Abdichtungsarbeiten
Abbruch/Demontage, allg.
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Betriebssicherheit
Gerüste: Bauliche Durchbildung / Standsicherheit
Prüfung / Kennzeichnung von Gerüsten
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern
Bauhof
Büroarbeit
Ergänzen/ändern

9 Anlage

"Betriebsanweisung Straßenverkehr"


Betriebsanweisung

Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen – Warnkleidung


Gefahren durch Kraftfahrzeuge aufgrund schlechter Erkennbarkeit

Gefährdungen
Bei schlechten Sichtverhältnissen, Dunkelheit, hoher Verkehrsgeschwindigkeit und hoher Verkehrsdichte können Personen übersehen werden.
Schutzmaßnahmen
Tragen von auffälliger Warnkleidung entsprechend Warnkleidungsklasse 2 oder 3, Warnkleidung Klasse 1 ist nicht ausreichend.

Warnkleidung geschlossen tragen. Warnkleidung nicht durch andere Kleidungsstücke verdecken. Keine Veränderungen an der Warnkleidungvornehmen.

Verschmutzte, verblassende, beschädigte Warnkleidung reinigen bzw. ersetzen.

Warnkleidung entsprechend Gefährdungsbeurteilung und nach Weisung der Aufsichtführenden verwenden.

Warnkleidungsklasse entsprechend der Etikettierung der Kleidungsstück einsetzen.

Aufsichtführend sind für das ordnungsgemäße Tragen der erforderlichen Warnkleidung an der Arbeitsstelle verantwortlich.
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3
BA Warnkleidung BA Warnkleidung BA Warnkleidung BA Warnkleidung BA Warnkleidung BA Warnkleidung