9 Anlage

"Betriebsanweisung Straßenverkehr"


Betriebsanweisung

Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen – Warnkleidung


Gefahren durch Kraftfahrzeuge aufgrund schlechter Erkennbarkeit

Gefährdungen
Bei schlechten Sichtverhältnissen, Dunkelheit, hoher Verkehrsgeschwindigkeit und hoher Verkehrsdichte können Personen übersehen werden.
Schutzmaßnahmen
Tragen von auffälliger Warnkleidung entsprechend Warnkleidungsklasse 2 oder 3, Warnkleidung Klasse 1 ist nicht ausreichend.

Warnkleidung geschlossen tragen. Warnkleidung nicht durch andere Kleidungsstücke verdecken. Keine Veränderungen an der Warnkleidungvornehmen.

Verschmutzte, verblassende, beschädigte Warnkleidung reinigen bzw. ersetzen.

Warnkleidung entsprechend Gefährdungsbeurteilung und nach Weisung der Aufsichtführenden verwenden.

Warnkleidungsklasse entsprechend der Etikettierung der Kleidungsstück einsetzen.

Aufsichtführend sind für das ordnungsgemäße Tragen der erforderlichen Warnkleidung an der Arbeitsstelle verantwortlich.
Klasse 1 Klasse 2 Klasse 3
BA Warnkleidung BA Warnkleidung BA Warnkleidung BA Warnkleidung BA Warnkleidung BA Warnkleidung