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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 212-017: Auswahl
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Bauhof
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2 Begriffsbestimmungen

Hautschutz
Hautschutz ist der Schutz der Haut vor beruflichen Schädigungen.

Feuchtarbeit (TRGS 401, Ausgabe 2008)
Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Arbeiten im feuchten Milieu ausführen oder flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen oder häufig oder intensiv ihre Hände reinigen, sind Feuchtarbeit.

Häufige und/oder aggressive Hautreinigung
Eine Definition des Begriffs "häufige Hautreinigung" existiert derzeit noch nicht. Unter "aggressiver" Hautreinigung wird die Anwendung reibekörper- oder lösemittelhaltiger Hautreinigungsmittel sowie die Hautreinigung mit Bürsten verstanden.

Hautmittel
Unter dem Begriff "Hautmittel" werden Hautschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsprodukte für den beruflichen Einsatz zusammengefasst.

Okklusion
Okklusion ist das luft- und wasserundurchlässige Abdecken von Hautarealen, z. B. durch fettende Salben oder flüssigkeitsdichte Handschuhe. Die Okklusion bewirkt einen Feuchtigkeitsstau in der Hornschicht der Haut und damit eine Quellung. Dies kann das Eindringen von Arbeitsstoffen in die Haut erleichtern.

Wirksamkeitsnachweis
Der Wirksamkeitsnachweis ist der Nachweis des Herstellers über die Schutzwirkung für den angegebenen Einsatzbereich.

Hautkontakt
Hautkontakt ist der direkte Kontakt der Haut mit Arbeitsstoffen sowie der Kontakt zu luftgetragenen Stoffen (Aerosole, Gase, Dämpfe).