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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 212-017: Auswahl
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Einleitung

Bei den Berufskrankheiten nehmen beruflich bedingte Hauterkrankungen eine der Spitzenposition im Vergleich zu allen gemeldeten Berufskrankheiten ein. Sehr häufig liegen die Ursachen für diese Erkrankungen in einer unzureichenden Gefährdungsbeurteilung und unzureichenden Hautschutzmaßnahmen im Betrieb.

Diese DGUV Information soll helfen, die verschiedenen Gefährdungen der Haut zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Prävention von Hauterkrankungen abzuleiten. Der Schwerpunkt dieser DGUV Information liegt auf der richtigen Auswahl, Bereitstellung und Benutzung von beruflichen Hautmitteln, worunter Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel verstanden werden.

Die DGUV Information stellt den aktuellen Kenntnisstand des Sachgebietes Hautschutz im Fachbereich "Persönliche Schutzausrüstungen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung – DGUV – zur Prävention von Hauterkrankungen am Arbeitsplatz dar und richtet sich an Arbeitgeber, Beschäftigte und alle mit dem betrieblichen Hautschutz befassten Personen.

Diese Information wurde unter Berücksichtigung der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 "Gefährdung durch Hautkontakt - Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen", Ausgabe: Juni 2008, zuletzt berichtigt GMBl 2011 S. 175 [Nr. 9] (30.03.2011) sowie der S1-Leitlinie "Berufliche Hautmittel: Hautschutz, Hautpflege und Hautreinigung" der Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) erstellt. Sie wird entsprechend angepasst, sofern diese Schriften geändert werden.