2 Welche Gefährdungen gibt es am Arbeitsplatz?

Die grundlegende Voraussetzung für die richtige Auswahl von CS-Kleidung ist die möglichst genaue Kenntnis der am Arbeitsplatz möglichen Gefährdungen. Ohne diese Kenntnis ist die Erfüllung der Fürsorgepflicht des Unternehmers zur Bereitstellung geeigneter Schutzkleidung nicht möglich.

Bei der Informationsermittlung sind nicht nur die Gefährdungen direkt am Arbeitsplatz bei Durchführung aller Tätigkeiten zu berücksichtigen, sondern auch mögliche Gefährdungen durch arbeitsbedingte Störungen oder benachbarte Arbeitsplätze. Wichtig ist dabei auch daran zu denken, dass Beschäftigte evtl. mehrere Tätigkeiten nacheinander durchführen oder dass sie sich bedingt durch ihre Tätigkeiten gegenseitig gefährden können. Es empfiehlt sich daher auch Beschäftigte zu befragen, die in derartigen Bereichen schon tätig waren und dadurch über entsprechende Erfahrungen verfügen.

Eine Hilfe für den Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung bietet das Ablaufschema aus Anhang 1. In diesem Schema werden Fragen gestellt, die helfen sollen, Gefährdungen zu erkennen oder aufzuspüren. Die ersten Fragen dienen der Ermittlung der notwendigen Informationen und die weiteren Fragen beziehen sich auf die Tätigkeiten und zusätzlichen Gefährdungen, die am Arbeitsplatz auftreten können. Der Fragenkatalog bietet somit eine Hilfestellung, um auf mögliche Gefährdungen aufmerksam zu werden und enthält auch Hinweise auf weitere Informationsquellen oder außerdem geltende Unterlagen.

Bevor Maßnahmen festgelegt werden können, müssen die ermittelten Gefährdungen beurteilt werden. Dabei müssen auch die Anforderungen an die Schutzkleidung festgelegt werden.

Auf der Grundlage dieser Beurteilungen muss aus der auf dem Markt verfügbaren CS-Kleidung die für die Tätigkeit und den Beschäftigten am besten geeignete ausgewählt werden. Dabei hilft die Kennzeichnung, die auf der Grundlage der Eigenschaften und Fähigkeiten der CS-Kleidung und entsprechend der einschlägigen Normen erfolgt ist.

Gefährdungen ermitteln - Gefährdungen beurteilen - Wirksamkeit prüfen

Ob die Schutzkleidung wirklich geeignet ist und sich am Arbeitsplatz bewährt, ist durch ständige Kontrolle der Wirksamkeit zu prüfen.

2.1 Informationsermittlung, wenn ein Sicherheitsdatenblatt vorhanden ist

Verwendet man einen bekannten Gefahrstoff, muss im zugehörigen Sicherheitsdatenblatt unter Abschnitt 8 (Persönliche Schutzausrüstung) ein Hinweis auf geeignete CS-Kleidung stehen, so wie auch auf weitere notwendige Persönliche Schutzausrüstung (PSA).

Informationen über die Eignung von CS-Kleidung können sowohl bei den Herstellern der CS-Kleidung als auch bei den Herstellern der Gefahrstoffe erfragt werden. Auch Unfallversicherungsträger können einen Hinweis auf geeignete CS-Kleidung geben, wenn ihnen die Produkte/Gefahrstoffe mit denen umgegangen wird, die geplanten Einsatzbedingungen sowie Arbeitsverfahren angegeben werden.

Weitere Quellen zur Ermittlung geeigneter CS-Kleidung sind Datenbanken, die über das Internet zugänglich sind, wie WINGIS (Gefahrstoffinformationssystem Gisbau) oder GESTIS (Gefahrstoffinformationssystem des Instituts für Arbeitsschutz).

2.2 Informationsermittlung, wenn kein Sicherheitsdatenblatt vorhanden ist

Ist der Arbeitsstoff nicht gekennzeichnet, ein Sicherheitsdatenblatt nicht vorgesehen (wie bei biologischen Arbeitsstoffen) oder ist, wie z.B. bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen ein Sicherheitsdatenblatt nicht vorhanden, müssen verschiedene Faktoren selbst ermittelt oder Einflüsse berücksichtigt werden, um die bestmögliche Auswahl an CS-Kleidung zu treffen.

Dabei sind folgende Ermittlungen durchzuführen, die im Anhang 1 detailliert zusammengestellt sind:

Wurde bei den Ermittlungen festgestellt, dass Tätigkeiten mit Asbest oder künstlichen Mineralfasern (KMF – „Alte Mineralwolle“) auszuführen sind, sind die Bestimmungen der TRGS 519 bzw. TRGS 521 anzuwenden. Sind die Tätigkeiten als Arbeiten in kontaminierten Bereichen einzustufen, gelten die Regel „Kontaminierte Bereiche“ (BGR 128) und die TRGS 524. Gefährdungen durch Gefahrstoffe sowie Schutzmaßnahmen siehe TRGS und Regelwerk der Unfallversicherungsträger (siehe Kapitel 7). Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe sowie Schutzmaßnahmen siehe TRBA sowie Regelwerke der Unfallversicherungsträger (siehe Kapitel 7).

In den genannten Vorschriften sind weitere Hinweise zur Auswahl von Schutzausrüstungen enthalten.

2.3 Maßnahmen festlegen

Festzuhalten ist, dass in der Rangfolge der Schutzmaßnahmen zunächst die technischen und die organisatorischen Maßnahmen auszuschöpfen sind, bevor die persönlichen Schutzmaßnahmen festgelegt werden.

Bei der Auswahl der CS-Kleidung sind folgende Anforderungen zu berücksichtigen, die neben der Schutzwirkung gegenüber Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen auch die Gebrauchs- und Trageeigenschaften betreffen:

Wichtig ist in jedem Fall, die CS-Kleidung so auszuwählen, dass besonders bei mehreren zeitgleich oder zeitnah nacheinander auftretenden Gefährdungen die CS-Kleidung einen umfassenden Schutz gegen alle Gefährdungen bietet.

Sind diese Faktoren erfüllt, sind bereits wesentliche Voraussetzungen dafür gegeben, dass die Beschäftigten geschützt sind und bei der Arbeit durch die CS-Kleidung nicht behindert werden.