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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 212-024: Information: Gehörschutz
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3 Auswirkungen von Lärm

Lärm am Arbeitsplatz stellt eines der Hauptprobleme des Arbeits- und Gesundheitsschutzes dar. Er kann das Gehör schädigen, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Als Folge kann eine Lärmschwerhörigkeit entstehen.

  • Lärmschwerhörigkeit ist nicht heilbar.
  • Sie entwickelt sich schleichend und von den Betroffenen anfangs unbemerkt.
  • Die Krankheit verschlimmert sich, solange der Lärm auf das Ohr einwirkt.

Durch die entstandene Lärmschwerhörigkeit kann man während der Arbeit nicht mehr

  • Maschinengeräusche richtig deuten,
  • sich mit dem Kollegen verständigen,
  • Warnsignale, z.B. von Gabelstaplern, wahrnehmen

und im privaten Bereich

  • sich an Gesprächen in lauter Umgebung beteiligen,
  • Musik genießen,
  • Umgebungsgeräusche, z.B. Kinderstimmen, Vogelgezwitscher, wahrnehmen,
  • Signale im Straßenverkehr, z.B. Hupen, rechtzeitig hören.

Folgen sind Probleme am Arbeitsplatz, soziale Vereinsamung und zusätzliche Gefährdung im Straßenverkehr.

Neben der Schwerhörigkeit kann Lärm auch andere Wirkungen haben, z.B.

Lärm muss deshalb unabhängig von der Lautstärke bekämpft werden!

Dabei steht technische Lärmminderung an erster Stelle. Lässt sich der gehörschädigende Lärm so nicht ausreichend verringern, muss Gehörschutz verwendet werden.