Anhang 1
Rechnerisches Verfahren zur Prüfung auf Einhaltung der maximal zulässigen Expositionswerte
Überprüfung des Tages-Lärmexpositionspegels
Der am Ohr wirksame Pegel L'EX,8h (unter dem Gehörschutz) darf den maximal zulässigen Expositionswert nicht überschreiten. Die Einhaltung kann nach folgendem Verfahren (modifiziertem HML-Check) überprüft werden (siehe Regel „Benutzung von Gehörschutz“ [BGR/GUV-R 194]):
• L'EX,8h = LEX,8h - (L – KS) (tieffrequenter Lärm)
(Praxisabschlag als Korrekturwert (KS))
Die maximal zulässige Exposition ist dann eingehalten, wenn der nach dieser Methode errechnete Wert (am Ohr wirksamer Pegel L'EX,8h) kleiner oder gleich dem Wert von L'EX,8h = 85 dB(A) ist.
Überprüfung des Spitzenschalldruckpegels
Der am Ohr wirksame Pegel L'pC,peak darf den Wert des Spitzenschalldruckpegels in Höhe von L'pC,peak = 137 dB(C) nicht überschreiten.
• L'pC,peak = LpC,peak – (L - KS - 5) (tieffrequenter Lärm)
- Praxisabschlag als Korrekturwert (Ks),
- gemessener C- bewerteter Spitzenschalldruckpegel LpC,peak
- am Ohr wirksamer L'pC,peak
Die maximal zulässige Exposition ist dann eingehalten, wenn der nach dieser Methode errechnete Wert (am Ohr wirksamer Spitzenschalldruckpegel L'pC,peak) kleiner oder gleich dem Wert von 137 dB(C) ist.