Im Berufsgenossenschaftlichen Institut für Arbeitsschutz (BIA) werden Berechnungen zur Signalerkennung durchgeführt; daraus ergibt sich die Liste geeigneter Gehörschützer in Tabelle 1 des Anhanges 1. Nur die in dieser Liste genannten Gehörschützer sind in Fahrzeugen mit dem Lärmbereich Fahrerarbeitsplatz im öffentlichen Straßenverkehr einzusetzen (Lieferanten siehe Tabelle 2 des Anhanges 1). Bei diesen Gehörschützern ist keine nennenswerte Beeinträchtigung der Signalhörbarkeit für normalhörende Personen zu erwarten.
Um gegebenenfalls vorhandene Beeinträchtigungen des Hörvermögens mit zu berücksichtigen, ist in jedem Fall eine Hörprobe gemäß Abschnitt 4 vor dem erstmaligen Einsatz von Gehörschützern im öffentlichen Straßenverkehr durchzuführen.