3 Auswahl geeigneter Gehörschützer
3.1 Spezielle Auswahlkriterien
Lärmbereiche in Führerhäusern sind überwiegend durch tieffrequente Arbeitsgeräusche geprägt. Voraussetzungen für die Auswahl geeigneter Gehörschützer sind die Ermittlung von
- Tagesbeurteilungspegel (LArd) am Arbeitsplatz gemäß Anlage 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" (BGV B 3, bisherige VBG 121), alternativ Schalldruckpegel am Fahrerarbeitsplatz bei der Versuchsdurchführung gemäß Abschnitt 4.3 (LAeq)
und - Frequenzspektrum oder Klangeindruck (siehe BG-Regel "Einsatz von Gehörschützern" [BGR 194]).
Liegt der Tagesbeurteilungspegel einschließlich seiner Streubreite innerhalb der Tabelle 1 des Anhanges 1 angegebenen Einsatzbereiche, kann die Auswahl entsprechend dieser Tabelle erfolgen. Für die Auswahl ist zusätzlich die BG-Regel "Einsatz von Gehörschützern" (BGR 194) zu beachten.
Bei den in Tabelle 1 des Anhanges 1 aufgeführten, auf Eignung geprüften Gehörschützern, ist eine ausreichende Schalldämmung ohne Überprotektion sowie eine ausreichende Signalhörbarkeit gewährleistet.
3.2 Vereinfachte Auswahlkriterien
Der überwiegende Anteil der Innengeräusche ist tieffrequent (Einsatzbereich L), z. B.
- Gabelstapler (mit Dieselmotor),
- Kehrsaugfahrzeuge,
- Schneefräsen (Winterdienstgeräte),
- Lkw mit Dieselmotor (ohne Druckluftabblasgeräusche, z. B. bei Silofahrzeugen)
Hochfrequente Arbeitsgeräusche (Einsatzbereich HM) werden z. B. von
- Mähgeräten (Böschungsmäher),
- Silotransportfahrzeugen (mit Druckluftabblasgeräuschen)
erzeugt.
Auch in Zweifelsfällen, ob die Auswahl nach HM oder L erforderlich ist, können wegen der geringen Unterschiede zwischen beiden Einsatzbereichen die Gehörschützer wahlweise aus den Einsatzbereichen HM oder L der Tabelle 1 ausgewählt werden. Dabei ist besonders auf den Benutzungskomfort zu achten. Die endgültige Eignung wird durch die Hörprobe überprüft (Signalhörbarkeit gegeben oder nicht gegeben).