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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 212-673: Tragen von Gehörschützern bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr
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3 Auswahl geeigneter Gehörschützer

3.1 Spezielle Auswahlkriterien

Lärmbereiche in Führerhäusern sind überwiegend durch tieffrequente Arbeitsgeräusche geprägt. Voraussetzungen für die Auswahl geeigneter Gehörschützer sind die Ermittlung von

Liegt der Tagesbeurteilungspegel einschließlich seiner Streubreite innerhalb der Tabelle 1 des Anhanges 1 angegebenen Einsatzbereiche, kann die Auswahl entsprechend dieser Tabelle erfolgen. Für die Auswahl ist zusätzlich die BG-Regel "Einsatz von Gehörschützern" (BGR 194) zu beachten.

Bei den in Tabelle 1 des Anhanges 1 aufgeführten, auf Eignung geprüften Gehörschützern, ist eine ausreichende Schalldämmung ohne Überprotektion sowie eine ausreichende Signalhörbarkeit gewährleistet.

3.2 Vereinfachte Auswahlkriterien

Eine einfache Entscheidung, ob die Auswahl nach dem Einsatzbereich HM oder L erforderlich ist, kann z. B. anhand des subjektiven Klangeindrucks erfolgen.

Der überwiegende Anteil der Innengeräusche ist tieffrequent (Einsatzbereich L), z. B.

Hochfrequente Arbeitsgeräusche (Einsatzbereich HM) werden z. B. von

erzeugt.

Auch in Zweifelsfällen, ob die Auswahl nach HM oder L erforderlich ist, können wegen der geringen Unterschiede zwischen beiden Einsatzbereichen die Gehörschützer wahlweise aus den Einsatzbereichen HM oder L der Tabelle 1 ausgewählt werden. Dabei ist besonders auf den Benutzungskomfort zu achten. Die endgültige Eignung wird durch die Hörprobe überprüft (Signalhörbarkeit gegeben oder nicht gegeben).