3 Qualifizierung

3.1 Qualifizierungsstufen

Voraussetzung für das selbstständige Bedienen von Autobetonpumpen sollte das Durchlaufen der nachfolgenden Qualifizierungsstufen sein.

3.1.1 Einweisung am betrieblichen Arbeitsplatz durch fachkundiges Personal

Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin sollte dafür sorgen, dass Personen, die Autobetonpumpen führen sollen, an den Umgang mit der Autobetonpumpe herangeführt werden.

Grundlage hierfür sind die Inhalte der Betriebsanleitung.

Es sollte gewährleistet sein, dass fachkundiges Personal während der Einweisung die fachliche Aufsicht wahrnimmt.

3.1.2 Vermittlung maschinentechnischer Kenntnisse

Die an der Qualifizierungsmaßnahme Teilnehmenden erwerben vertiefte Kenntnisse über Bauteile und Baugruppen von Autobetonpumpen sowie deren Funktionsweise.

Idealerweise erfolgt die Vermittlung der maschinentechnischen Kenntnisse direkt bei den Herstellern von Autobetonpumpen.

Die Vermittlung maschinentechnischer Kenntnisse wird in der Qualifizierung weitergeführt.

3.1.3 Qualifizierung

Die Qualifizierung beinhaltet einen theoretischen Teil, einen praktischen Teil und jeweils eine Abschlussprüfung.

Inhalte des theoretischen Teils (siehe Abschnitt 3.3) sind:

Im praktischen Teil wird durch Übungen der sichere und wirtschaftliche Umgang mit der Betonpumpe vertieft.

Inhalte des praktischen Teils sind:

3.1.4 Fortbildung

Im Rahmen einer regelmäßigen Fortbildung wird ein intensiver Erfahrungsaustausch durchgeführt. Die hierbei angesprochenen Problemstellungen werden aufgearbeitet. Ein weiterer Bestandteil der Fortbildung ist die Vorstellung von technischen Neuerungen an Autobetonpumpen.

3.2 Dauer der Qualifizierung

Die Qualifizierungsstufen nach den Abschnitten 3.1.1 bis 3.1.3 sollten innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.

Die Teilnahme an einer Fortbildung nach Abschnitt 3.1.4 sollte spätestens nach fünf Jahren erfolgen.

Als Mindestdauer der Qualifizierung sind folgende Werte anzuraten:

3.3 Theoretischer Teil in der Qualifizierung

3.3.1 Allgemeines

Die erforderlichen theoretischen Kenntnisse für das sichere Arbeiten mit Autobetonpumpen sind zu vermitteln. Hierzu gehören Kenntnisse über konstruktive, maschinentechnische, elektrotechnische, hydraulische und pneumatische Zusammenhänge sowie die Bestimmungen der einschlägigen Rechtsgrundlagen. Auf die Konstruktion ist soweit einzugehen, wie diese Kenntnisse für den sicheren Aufbau, die richtige Steuerung der Betonpumpe und des Verteilermastes sowie für die Erkennung von Mängeln erforderlich sind.

Die sicherheitstechnischen Belange aus den einschlägigen Rechtsgrundlagen sind in die einzelnen Qualifizierungsabschnitte zu integrieren.

Diese theoretischen Kenntnisse werden im Rahmen einer schriftlichen Prüfung nachgewiesen.

Die Verantwortung des Maschinisten bzw. der Maschinistin mit seinen Rechten und Pflichten ist hierbei besonders zu behandeln.

Auf die Einhaltung der Betriebsanleitung ist besonders hinzuweisen.

3.3.2 Betonpumpentechnik

3.3.3 Betrieb der Betonpumpen

3.3.4 Betontechnologie

3.3.5 Instandhaltung

Wartung bzw. Pflege und Kontrolle sind vom Betonpumpenmaschinisten bzw. von der Betonpumpenmaschinistin nach Maßgabe des Herstellers durchzuführen.

Die Instandsetzung von Autobetonpumpen gehört üblicherweise nicht zu den Aufgaben eines Betonpumpenmaschinisten bzw. einer Betonpumpenmaschinistin, sondern muss von dafür ausgebildeten Fachkräften ausgeführt werden.