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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 213-020: Auswahl und Qualifizierung von Personen zum Führen von Autobetonpumpen
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4 Qualifizierungsnachweis

Über die in der Qualifizierung bestandenen Prüfungen wird dem Betonpumpenmaschinisten bzw. der Betonpumpenmaschinistin ein Qualifizierungsnachweis ausgestellt (Beispiel siehe Anhang 1).