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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 213-020: Auswahl und Qualifizierung von Personen zum Führen von Autobetonpumpen
Organisation im Betrieb
Arbeitsvorbereitung / Tätigkeiten beim Kunden
stationäre Arbeitsplätze

Vorbemerkung

Das Ziel von Unternehmern und Unternehmerinnen, die Autobetonpumpen einsetzen, sollte es sein, geeignete Personen einsetzen zu können, die mit Autobetonpumpen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können (Betonpumpenmaschinisten/Betonpumpenmaschinistinnen).

Ziel dieser DGUV Information ist es, eine gleich bleibend gute Qualität der Qualifizierung dieser Personen zu erreichen. Sie soll Unternehmern bzw. Unternehmerinnen als Leitlinie dienen, um die notwendige Qualifikation und Befähigung von Personen zum Führen von Autobetonpumpen zu erreichen.