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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 213-031: Tätigkeiten mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glaswolle
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6 Abfallentsorgung

Für die Festlegung des zulässigen Entsorgungsweges müssen Mineralwolleabfälle den Abfallarten des Europäischen Abfallkataloges (EAK) zugeordnet werden. Gemäß der nationalen Abfallverzeichnisverordnung (AVV) haben Abfälle aus "alter" Mineralwolle die Abfallschlüsselnummer 170603* (Der Zusatz * steht für gefährliche Abfälle).

In den einzelnen Bundesländern gelten für die Entsorgung länderspezifische Regelungen. Diese müssen daher bei der örtlichen für die Entsorgung zuständigen Behörde erfragt werden.