Gefahrenklassen

Stoffe werden als gefährlich eingestuft, wenn ihnen aufgrund ihrer Eigenschaften mindestens eine Gefahrenklasse zugeordnet werden kann. Die bisherigen Gefährlichkeitsmerkmale werden durch Gefahrenklassen ersetzt und unterschieden in:

Die CLP-Verordnung sieht 28 Gefahrenklassen vor und ist damit wesentlich differenzierter als die Einstufung anhand der bisherigen 15 Gefährlichkeitsmerkmale. Eine Gegenüberstellung der Anzahl der Gefährlichkeitsmerkmale nach der Stoffrichtlinie und der Gefahrenklassen nach CLP-Verordnung zeigt Tabelle 1.

Gefahren Stoffrichtlinie
Gefährlichkeitsmerkmale
Anzahl
CLP-Verordnung
Gefahrenklassen
Anzahl
Physikalisch-chemische 5 16
Gesundheit 9 10
Umwelt 1 2

Tabelle 1 Gegenüberstellung Gefährlichkeitsmerkmale nach Stoffrichtlinie und Gefahrenklassen nach CLP-Verordnung

Bei den bisherigen Gefährlichkeitsmerkmalen war in der Regel die Schwere der Gefahr unmittelbar erkennbar (z. B. „sehr giftig“, „giftig“ und „gesundheitsschädlich“). Die einzelnen Gefahrenklassen dagegen geben „nur“ die jeweilige Wirkung an. Abhängig von der Schwere der Gefahr werden die Gefahrenklassen in bis zu vier Kategorien bzw. sechs Unterklassen oder sieben Typen untergliedert. Mit steigender Nummerierung bzw. mit fortlaufendem Buchstaben im Alphabet nimmt die Gefahr ab (siehe Abbildung 1).

Abb. 1 Zusammenhang zwischen Nummerierung und Gefahr

Abb. 1 Zusammenhang zwischen Nummerierung und Gefahr

Die Gefährlichkeitsmerkmale „sehr giftig“, „giftig“ und „gesundheitsschädlich“ werden nach CLP-Verordnung beispielsweise in die Gefahrenklasse „Akute Toxizität“ überführt und darin in vier Kategorien unterteilt.

Bei den Gefährlichkeitsmerkmalen „hochentzündlich“, „leichtentzündlich“ und „entzündlich“ erfolgt die Zuordnung nach CLP-Verordnung je nach Aggregatzustand und Erscheinungsform der Stoffe (fest, flüssig, gasförmig, Aerosol) sowie der genauen Wirkung in eigene Gefahrenklassen. Diese werden wiederum in bis zu drei Kategorien unterteilt.

Dieser Zusammenhang wird in Abbildung 2 verdeutlicht.

Abb. 2 Zusammenhang zwischen Nummerierung und Gefahr

Abb. 2 Zusammenhang zwischen Nummerierung und Gefahr

In den Tabellen 2 bis 4 sind die Gefahrenklassen mit ihren Bezeichnungen sowie ihren Unterklassen, Kategorien bzw. Typen zusammengestellt.

lfd. Nummer Bezeichnung der Gefahrenklasse Unterklassen/Kategorien/Typen
1 Explosive Stoffe/Gemische und Erzeugnisse mit Explosivstoff Instabil explosiv und Unterklasse 1.1 bis 1.6
2 Entzündbare Gase (einschließlich chemisch instabile Gase) Kategorien 1 und 2 (Kategorien A und B)
3 Aerosole Kategorien 1 bis 3
4 Oxidierende Gase Kategorie 1
5 Gase unter Druck Kategorie 1
6 Entzündbare Flüssigkeiten Kategorien 1 bis 3
7 Entzündbare Feststoffe Kategorien 1 und 2
8 Selbstzersetzliche Stoffe und Gemische Typen A bis G
9 Pyrophore Flüssigkeiten Kategorie 1
10 Pyrophore Feststoffe Kategorie 1
11 Selbsterhitzungsfähige Stoffe und Gemische Kategorien 1 und 2
12 Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase abgeben Kategorien 1 bis 3
13 Oxidierende Flüssigkeiten Kategorien 1 bis 3
14 Oxidierende Feststoffe Kategorien 1 bis 3
15 Organische Peroxide Typen A bis G
16 Korrosiv gegenüber Metallen Kategorie 1

Tabelle 2 Gefahrenklassen für die physikalisch-chemischen Gefahren mit Unterklassen, Kategorien bzw. Typen

Gefahrenklasse Bezeichnung der Gefahrenklasse Kategorien
1 Akute Toxizität Kategorien 1 bis 4
2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorien 1 und 2
3 Schwere Augenschädigung/Augenreizung Kategorien 1 und 2
4 Sensibilisierung der Atemwege/Haut Kategorie 1, 1A, 1B Atemwege,
Kategorie 1, 1A, 1B Haut
5 Keimzellmutagenität Kategorien 1A, 1B, 2
6 Karzinogenität Kategorie 1A, 1B, 2
7 Reproduktionstoxizität Kategorie 1A, 1B, 2; Wirkungen auf/über Laktation
8 Spezifische Zielorgan-Toxizität
(einmalige Exposition)
Kategorien 1 bis 3
9 Spezifische Zielorgan-Toxizität
(wiederholte Exposition)
Kategorien 1 und 2
10 Aspirationsgefahr Kategorie 1

Tabelle 3 Gefahrenklassen für die Gesundheitsgefahren mit Kategorien

lfd. Nummer Bezeichnung der Gefahrenklasse Kategorien
1 Gewässergefährdend akut
langfristig
Kategorie 1
Kategorien 1 bis 4
2 Die Ozonschicht schädigend Kategorie 1

Tabelle 4 Gefahrenklassen für die Umweltgefahren mit Kategorien

Neu gegenüber den alten Gefährlichkeitsmerkmalen sind u. a. eigene Gefahrenklassen für:

Detaillierte Angaben zu den Einstufungskriterien werden im Anhang I der CLP-Verordnung beschrieben.