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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 213-034: GHS
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Gefahrenpiktogramme und Signalwörter

Gefahrenpiktogramme

Die Gefahrenpiktogramme (Abbildung 3) sind rotumrandete auf die Spitze gestellte Quadrate mit schwarzem Symbol auf weißem Grund. Jedem Piktogramm sind eine Bezeichnung und ein Code zugeordnet, z. B. GHS02 für das Piktogramm „Flamme“. Ein Piktogramm kann für mehrere Gefahrenklassen gelten. Neu sind die Gefahrenpiktogramme „Gasflasche“, „Gesundheitsgefahr“ und „Ausrufezeichen“ (farbig hinterlegt).

GHS01 Explodierende Bombe
GHS01
Explodierende Bombe
GHS02 Flamme
GHS02
Flamme
GHS03 Flamme über einem Kreis
GHS03
Flamme über einem Kreis
GHS04 Gasflasche
GHS04
Gasflasche
GHS05 Ätzwirkung
GHS05
Ätzwirkung
GHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen
GHS06
Totenkopf mit gekreuzten Knochen
GHS07 Ausrufezeichen
GHS07
Ausrufezeichen
GHS08 Gesundheitsgefahr
GHS08
Gesundheitsgefahr
GHS09 Umwelt
GHS09
Umwelt

Abb. 3 Die neuen Gefahrenpiktogramme

Eine Zusammenstellung der Gefahrenpiktogramme und ihrer Bedeutungen befindet sich im Anhang 3 – Gefahrenpiktogramme. Anhang 6 zeigt die Gegenüberstellung der Gefahrenpiktogramme zu den bisherigen Gefahrensymbolen.

Signalwörter

Im Gegensatz zur bisherigen Kennzeichnung, in der zu jedem Symbol auch ein Kennbuchstabe und die Gefahrenbezeichnung (z. B. Xn – Gesundheitsschädlich) gehörte, werden die neuen Piktogramme ohne eine vergleichbare Bezeichnung verwendet.

Nach CLP-Verordnung wird auf dem Etikett zusätzlich zu den Gefahrenpiktogrammen ein Signalwort angegeben. Dieses richtet sich nach der Schwere der Gefahr und soll auf den ersten Blick die potentielle Gefährdung signalisieren. Die Signalwörter lauten:

Das Signalwort „Gefahr“ kennzeichnet schwerwiegende Gefährdungen.
Das Signalwort „Achtung“ wird bei Kategorien mit geringeren Gefährdungen verwendet.

Auch wenn auf dem Etikett mehrere Piktogramme abgebildet sind, wird nur ein Signalwort angegeben, immer das mit der schwererwiegenden Gefahr.