Gefahrenhinweise – H-Sätze

Hinweise zu Art und Schweregrad der Gefährdung durch einen Stoff oder ein Gemisch erhält der Anwender durch die H-Sätze (vergleichbar mit den früheren R-Sätzen). Der Buchstabe H steht für Hazard und bedeutet Gefahr. Die H-Sätze sind wesentlich detaillierter als die früheren R-Sätze. Die Kennziffern sind dreistellig und nach folgender Systematik aufgebaut:

Gruppe der Gefahrenhinweise:

Physikalisch-chemische Gefahren H200 ff
  Beispiel: H222 – Extrem entzündbares Aerosol.
Gesundheitsgefahren H300 ff
  Beispiel: H330 – Lebensgefahr bei Einatmen.
Umweltgefahren H400 ff
  Beispiel: H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Auch Kombinationen von H-Sätzen, wie es bei R-Sätzen üblich war, wurden in die CLP-Verordnung aufgenommen, allerdings nur bei der Gefahrenklasse Akute Toxizität.

Die vollständige Liste aller H-Sätze befindet sich im Anhang 4 – Gefahrenhinweise – H-Sätze.

Die Europäische Gemeinschaft hat zusätzliche H-Sätze verabschiedet, um das bisherige Schutzniveau aus den derzeit noch geltenden Rechtsvorschriften beizubehalten. Diese H-Sätze werden mit EUH und ebenfalls einer dreistelligen Kennziffer angegeben z. B.:

EUH 014 Reagiert heftig mit Wasser
EUH 066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
EUH 204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Die vollständige Liste aller EUH-Sätze befindet sich im Anhang 4 unter den H-Sätzen.