Vorbemerkung

In verschiedenen Arbeitsprozessen werden gefährliche Stoffe und Gemische eingesetzt und verwendet. Erste Hinweise darauf, dass es sich dabei um Gefahrstoffe handelt, welche gefährlichen Eigenschaften diese besitzen, welche Gefahren auftreten können und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind, erhält der Anwender aus der Einstufung und der Kennzeichnung. Daher sollte diese durch die globalen Warenströme weltweit einheitlich sein.

Ziel der Vereinten Nationen (UN) war es bereits seit langem, für Stoffe und Gemische eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung zu erreichen. Im Jahr 2003 veröffentlichte die UN das sogenannte „Purple Book“, in dem ein „Global Harmonisiertes System für die Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Chemikalien (GHS)“ beschrieben wird. In diesem Dokument wurde für die Einstufung von Stoffen ein einheitlicher Kriterienkatalog festgelegt und für die Kommunikation der Gefahren neue vereinheitlichte Elemente entwickelt.

Mit Inkrafttreten der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 am 20. Januar 2009 wurde diese Vorgabe der Vereinten Nationen in der Europäischen Union umgesetzt und ist seitdem rechtsverbindlich.

Die Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und ersetzt ab 1. Juni 2015 die bisherige europäische Stoffrichtlinie 67/548/EWG sowie die Zubereitungsrichtlinie 1999/45/EG vollständig. Die englische Bezeichnung für diese Verordnung ist: Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures.

Die CLP-Verordnung wird regelmäßig aktualisiert und an den technischen Fortschritt angepasst. Diese Änderungen werden in Form von Änderungsverordnungen, den sogenannten ATP veröffentlicht. In der vorliegenden Fassung dieser Information wurden sämtliche Änderungen bis einschließlich der 6. ATP berücksichtigt.

Diese Information gibt einen Überblick über das GHS und enthält Hilfestellungen für die Anwendung der CLP-Verordnung und die Umsetzung in der Praxis.