3 Begriffsbestimmungen
Begriffe werden so verwendet wie sie im Begriffsglossar zu den Regelwerken der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der Gefahrstoffverordnung bestimmt sind [10]. Im Sinne dieser EGU werden folgende Begriffe definiert:
- Asphalt
Asphalt ist ein Gemisch aus dem Bindemittel Bitumen und mineralischen Zuschlagstoffen, bei denen zwischen verschiedenen Gesteinskörnungen und dem Füller (Gesteinsmehl) unterschieden wird. Des Weiteren kann Asphalt noch diverse andere Zuschlagstoffe wie z. B. Gummiteile und Farbstoffe enthalten, die zur verwendungsspezifischen Modifizierung beigemengt werden.
- Feinstaubabscheider
Bezeichnet in dieser EGU ein System zur Minderung der Feinstaubbelastung beim Fräsen von Asphaltoberflächen und wird im Folgenden als Elektroabscheider bezeichnet.
- Kompaktfräsen
Maschinen mit Radantrieb und Fräsbreiten < 1000 mm mit Heckrotor (Kleinfräsen). Motorleistung bis ca. 150 KW. Frästiefe bis 220 mm.
Maschinen i. d. R. mit Kettenantrieb und Fräsbreiten > 1000 mm mit Heckrotor. Motorleistung bis ca. 350 KW. Frästiefe max. 330 mm.
- Großfräsen
Maschinen mit Kettenantrieb und Mittelrotor. Fräsbreite ab 1500 mm. Motorleistung > 750 KW. Frästiefe bis 350 mm.