5 Gefahrstoff-Exposition

5.1 Gefahrstoffe

Beim Kaltfräsen können die im Asphalt verwendeten Gesteine zerkleinert werden, wodurch einatembarer Staub (E-Staub), alveolengängiger Staub (A-Staub), alveolengängiger Quarzstaub und Asbestfasern (wenn mineralische Rohstoffe mit natürlichem Asbestgehalt verwendet wurden) freigesetzt werden. Messwerte aus den letzten Jahren zeigen, dass die Maschinenführenden und das Bodenpersonal von Standard-Fräsmaschinen Expositionen über den Beurteilungsmaßstäben ausgesetzt sein können [11].

Tabelle 1 Gefahrstoffe, Beurteilungsmaßstäbe und Einstufung

Gefahrstoffe
Einstufung* Beurteilungsmaßstäbe
Alveolengängiger Staub keine 1,25 mg/m3 (AGW)
TRGS 900 [12]
Staub
Einatembare Fraktion
keine 10 mg/m3 (AGW)
Überschreitungsfaktor 2 (II) TRGS 900
Quarzstaub
(A-Fraktion)
Krebserzeugend Kat. 1 (MAK) 0,05 mg/m3 Überschreitungsfaktor 8
TRGS 559 [13]
TRGS 906 [14]
Asbest Karzinogenität Kat. 1A; H350
Spezifische Zielorgan-Toxizität
(wiederholte Exposition), Kat. 1; H372
10.000 F/m³ (AK) und 100.000 F/m³ (TK)
Überschreitungsfaktor TK 8 (II)
TRGS 910 [15]

* Mindesteinstufung bzw. Herstellerangaben – Quelle: www.dguv.de/ifa/stoffdatenbank

Erläuterungen TRGS 900 [12]
Überschreitungsfaktor X (I): Als Mittelwert über 15 min darf eine 2-fache AGW-Konzentration nicht überschritten werden (Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe).
Überschreitungsfaktor X (II): Als Mittelwert über 15 min darf eine 2-fache AGW-Konzentration nicht überschritten werden (Resorptiv wirksame Stoffe). Hier sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig. Solange das Produkt aus Überschreitungsfaktor (ÜF) und Überschreitungsdauer eingehalten wird (Bsp.: Bei einem ÜF von 8 ist auch ein ÜF 4 über 30 min oder ein ÜF 2 über 60 min möglich.)
AGW: Arbeitsplatzgrenzwert (TRGS 900).
Erläuterungen TRGS 910 [15]
AK: Akzeptanzkonzentration; TK: Toleranzkonzentration
Weitere Erläuterungen
MAK: Maximale Arbeitsplatz-Konzentration nach MAK- und BAT-Werte-Liste der Deutschen Forschungsgemeinschaft. [16]
CLP-Verordnung:
H350: Kann Krebs erzeugen (Expositionsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht). H372: Schädigt die Organe (alle betroffenen Organe nennen) bei längerer oder wiederholter Exposition (Expositionsweg angeben, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositionsweg besteht).

Zum Schutz der Beschäftigten vor inhalativen Belastungen sind die in der TRGS 910 vorgegebenen Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen von 10.000 F/m³ (AK) und 100.000 F/m³ (TK) einzuhalten. Da bei Straßenfräsarbeiten asbesthaltige Stäube auftreten können, unterliegen sie der TRGS 517 [18]. Das bei der Beurteilung der Exposition angewendete Verfahren ist in der DGUV Information 213-546 beschrieben [19].

Hierbei ist die Nachweisgrenze wesentlich vom Probeluftvolumen abhängig und liegt für 40 l/cm² Filterfläche unter Standardauswertebedingungen bei 15.000 F/m³. Ergebnisse werden jedoch bereits oberhalb der analytischen Empfindlichkeit von 5.000 F/m³ ausgewiesen.

5.2 Arbeitsbereiche und Messstellen

Die Messungen der inhalativen Exposition der Beschäftigten bei Straßenfräsarbeiten wurden im Jahr 2018 durch Messungen des Instituts für Gefahrstoff-Forschung (IGF) der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) durchgeführt und umfassten als Gefahrstoffe A- und E-Staub, Quarzstaub und Asbestfasern. Gegenstand der Untersuchungen waren BOMAG-Kaltfräsen, bei denen als Staubminderungstechnik eine Absaugung, ein Elektroabscheider sowie eine nachgeschaltete Wasser-Bedüsung verbaut waren.

Folgende Messorte wurden festgelegt:

Die vom IGF in Österreich durchgeführten Messungen wurden entsprechend der TRGS 402 durchgeführt.

5.3 Bewertung der Gefahrstoffexposition

Die Messungen erfolgten über Messdauern zwischen 3 und 5 Stunden während des normalen Betriebes beim Fräsen von Fahrbahnbelägen, einschließlich der üblichen Rüst- und Nebenzeiten (Meißelwechsel, Rangierfahrten, Nachfüllen von Wasser). Diese Tätigkeiten dauern über die gesamte Schicht an und werden regelmäßig durchgeführt, womit die dargestellten Messwerte als repräsentative Schichtmittelwerte anzusehen sind. Die Messergebnisse sind in Tabelle 2 für die Messungen an Großfräsen (Fräsbreite 2 m) und Tabelle 3 für Messungen an den Kompaktfräsen (Fräsbreite 1 m) dargestellt.

Tabelle 2 Übersicht der Messungen an Großfräsen BM 2000/75

Gefahrstoff
CAS-Nr.
Messort Anzahl der Mess-
werte
Mini-
malwert Wmin
Mittel-
wert MW
95. Per-
zentil
Maxi-
malwert Wmax
A-Staub
[mg/m³]
Maschinenführende 17 0,13 0,22 0,35 0,49
Bodenpersonal 17 0,12 0,19 0,27 0,36
Bandabwurf 17 0,44 1,54 3,05 4,08
E-Staub
[mg/m³]
Maschinenführende 17 0,27 0,64 1,26 1,45
Bodenpersonal 17 0,13 0,47 1,11 1,30
Bandabwurf 17 0,96 2,83 5,43 6,17
Quarz
[mg/m³]
14808-60-7
Maschinenführende 17 0,00 0,006 0,01 0,02
Bodenpersonal 17 0,00 0,005 0,01 0,01
Bandabwurf 17 0,00 0,057 0,13 0,32
Asbest
[Fasern/m³]
1332-21-4
Maschinenführende 12 448 1632 4208 11479
Bodenpersonal 7 < 823 < 1313 < 2762 8540
Bandabwurf 10 < 832 < 1195 < 2482 3389

Tabelle 3 Übersicht der Messungen an Kompaktfräsen BM 1000/35

Gefahrstoff
CAS-Nr.
Messort Anzahl der Mess-
werte
Mini-
malwert Wmin
Mittel-
wert MW
95. Per-
zentil
Maxi-
malwert Wmax
A-Staub
[mg/m³]
Maschinenführende 11 0,08 0,20 0,43 0,47
Bandabwurf 11 0,54 2,07 6,12 8,21
E-Staub
[mg/m³]
Maschinenführende 11 0,15 0,37 0,68 0,74
Bandabwurf 11 0,28 3,21 9,49 11,93
Quarz
[mg/m³]
14808-60-7
Maschinenführende 11 0,003 0,0065 0,014 0,015
Bandabwurf 11 0,0093 0,26 1,04 1,73
Asbest
[Fasern/m³]
1332-21-4
Maschinenführende 10 < 1115 < 3265 6954 8839
Bandabwurf 10 < 1178 < 2677 < 3866 3885