6 Schutzmaßnahmen und Wirksamkeitsprüfung
6.1 Technische Schutzmaßnahmen
Werden die Verfahrensparameter sowie die Schutzmaßnahmen eingehalten, kann davon ausgegangen werden, dass das Minimierungsgebot nach § 7 der Gefahrstoffverordnung erfüllt wird.
Bereitzustellen sind:
- BOMAG-Staubabscheidung mittels Elektroabscheider "Ion Dust Shield",
- Original BOMAG-Fräsmeißel und Original BOMAG-Wasserbedüsung (mit ausreichend gefülltem Wassertank),
- Wasseranlage zur Bedüsung des Fräskastens mit 28 Wasserdüsen (bei 2 m Fräsbreite) mit einer Durchflussmenge von max. 100 l/min bei 10 bar,
- Wasseranlage zur Bedüsung des Fräskastens mit 10 Düsen (bei Kompaktfräsen) mit einer Durchflussmenge von max. 28 l/min bei 10 bar,
- Absaugung des Frässtaubes an der Entstehungsstelle als Stand der Technik bei den Fräsen der 1 Meter und 2 Meter Klasse und
- Bedüsung (Sprühbalken) nach dem Elektroabscheider vor dem Bandabwurf.
6.2 Organisatorische Schutzmaßnahmen
- Nach TRGS 517 (derzeit in Überarbeitung) ist eine fachkundige Person zu benennen.
- Nach § 14 GefStoffV ist eine Betriebsanweisung zu erstellen und eine Unterweisung der bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Beschäftigten durchzuführen.
- Die entsprechenden Arbeiten sind nur durch fachkundige und besonders eingewiesene Personen durchzuführen.
- Vor Arbeitsbeginn sind die Maßnahmen gemäß Betriebsanleitung des Herstellers zu treffen, insbesondere:
- Überprüfung der Wasseranlage auf einen ordnungsgemäßen und funktionsfähigen Zustand,
- Überprüfung der Abdichtungen am Fräswalzengehäuse und an der Bandanlage,
- Überprüfung der Funktion der Absauganlage,
- Beseitigung aller eventuellen Fehler.
- Die Maschine und ihre Teile sind nass zu reinigen.
- Die Staubentwicklung bei der Verladung auf Transportfahrzeuge ist durch Anpassung der Abwurfhöhe an die Höhe der Schüttung zu minimieren.
- Es ist grundsätzlich mit eingeschalteter Wasserbedüsung zu fräsen – Trockenfräsen ist nicht zulässig.
- Es ist grundsätzlich mit eingeschalteter Abscheidung und Bedüsung zu fräsen.
6.3 Persönliche Schutzmaßnahmen
- Die Betriebsanleitung der Maschine und das BOMAG-Sicherheitshandbuch sind zu beachten.
- Bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten an der Absauganlage ist folgende Schutzausrüstung zu verwenden:
- Als Schutzkleidung sind atmungsaktive Einwegschutzanzüge oder Mehrweganzüge zu benutzen.
- Die Schutzkleidung ist nach dem Reinigen des Abscheiders zu säubern (z. B. durch Absaugen) und auszuziehen.
- Als Atemschutz sind Halbmasken mit P2-Filter, partikelfiltrierende Halbmasken FFP2 oder partikelfiltrierende Gebläse Geräte der Klasse TM1P (mit Voll- oder Halbmaske) geeignet.
6.4 Verhalten bei Störungen
Kommt es zu einem Ausfall des Abscheiders, kann es zu einer Überschreitung des Beurteilungsmaßstabes (Quarz) kommen. Es ist daher geeignete persönliche Schutzausrüstung bis zur Beseitigung der Störung zu verwenden (Atemschutz FFP2). Dies darf keine dauerhafte Maßnahme sein.
6.5 Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt und unterscheidet zwischen Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge. Die Anlässe für die Vorsorgearten sind in Anhang I der Verordnung geregelt.
Da für die inhalative Exposition der Befund "Schutzmaßnahmen ausreichend" getroffen wurde, richtet sich die Art der zu organisierenden Vorsorge nach dem Grad der dermalen und oralen Gefährdung. Bei mittlerer dermaler Gefährdung wird eine Angebotsvorsorge und bei hoher dermaler Gefährdung eine Pflichtvorsorge gemäß der ArbMedVV erforderlich.
Die Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach den DGUV Grundsätzen enthalten Hinweise zu Arbeitsverfahren, Arbeitsbereichen und Tätigkeiten mit Exposition gegenüber Gefahrstoffen sowie zu Tätigkeiten mit gefährdenden physikalischen Einwirkungen, die der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen sollte [20].
Die DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen geben den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten Empfehlungen im Sinne der bewährten Praxis mit einem Spielraum zur Gestaltung von Untersuchungen, wie es aufgrund der jeweiligen Gegebenheiten angemessen erscheint.