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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 215-211: Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen
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1 Was ist Tageslicht?

Durch die Sonne erhalten wir Licht und Wärme. Über das gesamte Jahr emittiert die Sonne ein breites Spektrum elektromagnetischer Strahlung. Es reicht von der kurzwelligen kosmischen Strahlung über die optische Strahlung bis zu den langwelligen Radiowellen. Licht ist der für den Menschen sichtbare Bereich der optischen Strahlung bei Wellenlängen zwischen 380 und 780 Nanometer (siehe Abbildung 1).

Tageslicht besteht aus unterschiedlichen spektralen Anteilen, die bei Brechung des Lichts durch ein Prisma als Farben sichtbar werden. An den violetten Bereich des sichtbaren Lichts schließt sich die ultraviolette (UV-) Strahlung und an den roten Bereich die infrarote (IR-) Strahlung an. Letztere wird auch als Wärmestrahlung bezeichnet.

Die Stärke des Lichteinfalls, die spektralen Anteile des Lichts sowie die Tageslänge werden vom Sonneneinfallswinkel bestimmt. Dieser ändert sich entsprechend der Tages- und Jahreszeit und ist von der geografischen Lage abhängig. Somit ändert das Tageslicht über den Jahres- und Tagesverlauf seine Helligkeit, Richtung und Farbe.

Damit die Wirkungen von Tageslicht auch in Innenräumen zum Tragen kommen, sollten in lichtdurchlässigen Flächen beispielsweise in Fenstern oder Dachoberlichtern, Verglasungsmaterialien verwendet werden, die zu einer möglichst geringen Veränderung des Farbeindrucks führen.

Tageslicht und Sichtverbindung nach außen stellen für den Menschen eine wichtige Verbindung zu seiner Umwelt dar.

Abb. 1 Spektrum der optischen Strahlung. (Quelle: Anlehnung an DGUV Information 215-220 „Nichtvisuelle Wirkung von Licht auf den Menschen“)

Abb. 1 Spektrum der optischen Strahlung. (Quelle: Anlehnung an DGUV Information 215-220 "Nichtvisuelle Wirkung von Licht auf den Menschen")