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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 215-211: Tageslicht am Arbeitsplatz und Sichtverbindung nach außen
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15 Fensterputzen, muss das sein?

Wenn Fenster und Dachoberlichter im Laufe der Zeit verschmutzen, verringert sich dadurch der Tageslichteinfall. Die Tabelle 4 zeigt, dass sich der Lichteinfall bei starker Verschmutzung der Fenster gravierend reduziert. Daher ist neben der Wartung auch eine regelmäßige Reinigung der Fenster und Dachoberlichter erforderlich.

Tab. 4 Minderung des Tageslichteinfalls in Abhängigkeit der Verschmutzung der Fenster (Anhaltswerte in Anlehnung an DIN 5034-3: Ausgabedatum: 2019-12-00)

Verschmutzung der Fenster
Minderung Tageslichteinfall [%]
Außenfläche Innenfläche


gering
gering

mittel

stark
10 %

20 %

30 % und höher


gering
gering

mittel

stark
30 %

40 %

50 % und höher

Um die Versorgung mit Tageslicht nicht zu beeinträchtigen, fordert die ASR A3.4 "Beleuchtung" unter Kapitel 7.2 Instandhaltung, Fenster und Dachoberlichter regelmäßig zu reinigen. Damit dies sicher geschehen kann, fordert die ASR A1.6 "Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände", dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin bereits bei der Planung der Fenster, Dachoberlichter oder lichtdurchlässigen Wände darauf achten muss, dass eine sichere Instandhaltung und Reinigung gewährleistet wird.

Die Reinigung und Instandhaltung von Fenstern, Dachoberlichtern und lichtdurchlässigen Wänden muss von einer sicheren Standfläche mit ausreichendem Bewegungsfreiraum aus erfolgen können. Sichere Standflächen sind beispielsweise Reinigungsbalkone oder Befahranlagen. Sind diese nicht vorhanden, können Hebebühnen und Gerüste eine Alternative sein.


ASR A1.6 Punkt 4.2

Dachoberlichter sind in der Regel nicht durchtrittsicher. Deshalb sind geeignete Maßnahmen gegen Absturz zu treffen (siehe ASR A2.1 "Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen").