Glossar

Arbeitsplatz

Arbeitsplätze sind Bereiche, in denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit tätig sind.

Arbeitsräume

Arbeitsräume sind die Räume, in denen Arbeitsplätze innerhalb von Gebäuden dauerhaft eingerichtet sind.

Arbeitsstätten

Arbeitsstätten sind:

  1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes,
  2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes,
  3. Orte auf Baustellen, sofern sie zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind.

Zur Arbeitsstätte gehören insbesondere auch:

  1. Orte auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle, zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben,
  2. Verkehrswege, Fluchtwege, Notausgänge, Lager-, Maschinen und Nebenräume, Sanitärräume, Kantinen, Pausen- und Bereitschaftsräume, Erste-Hilfe-Räume, Unterkünfte sowie
  3. Einrichtungen, die dem Betreiben der Arbeitsstätte dienen, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Feuerlöscheinrichtungen, Versorgungseinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, raumlufttechnische Anlagen, Signalanlagen, Energieverteilungsanlagen, Türen und Tore, Fahrsteige, Fahrtreppen, Laderampen und Steigleitern.

Bildschirmarbeitsplätze

Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, die sich in Arbeitsräumen befinden und die mit Bildschirmgeräten und sonstigen Arbeitsmitteln ausgestattet sind.

Beleuchtungsstärke

Ist ein Maß für das auf eine Fläche auftreffende Licht. Die Beleuchtungsstärke E wird in Lux [lx] gemessen.

Leuchtdichte

Die Leuchtdichte ist die für den Helligkeitseindruck einer Fläche maßgebende Lichttechnische Größe. Die Leuchtdichte L wird in Candela pro Quadratmeter [cd/m²] gemessen.

Abb. 22 Lichttechnische Größen. (Lichtstrom, Beleuchtungsstärke, Leuchtdichte)

Abb. 22 Lichttechnische Größen. (Lichtstrom, Beleuchtungsstärke, Leuchtdichte)

Vermutungswirkung

Die Vermutungswirkung bedeutet, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die adäquate Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem staatlichen Regelwerk angewendet haben, davon ausgehen können, dass damit die Anforderungen der jeweiligen Verordnung rechtssicher erfüllt werden.

Quelle: Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz (www.bmas.de)