Anhang 2
Regeln der Technik, die sicherheitstechnische Anforderungen enthalten
Die technische Umsetzung der Schutzziele aus Abschnitt 2 erfolgt
z. B. durch die Anwendung von arbeitsmittelbezogenen
Normen der Veranstaltungstechnik.
- TRBS 2111: 2014-03 "Mechanische Gefährdungen, - Allgemeine
Anforderungen"
Maßnahmen zum Schutz gegen unbeabsichtigte Bewegung
und Lageänderung von Arbeitsmitteln, deren Teilen oder
Arbeitsgegenständen:
- Einrichtungen zum formschlüssigen Festsetzen (z. B. Bolzen,
Arretierungen, Aufnahmevorrichtungen)
- ausreichende statische Stabilität des Arbeitsmittels, d. h.
die verschiedenen Teile des Arbeitsmittels sowie die Verbindungen
untereinander müssen den Belastungen aus inneren
Kräften und äußeren Lasten standhalten können. Die
DIN 56950-1: 2012-05 "Veranstaltungstechnik, Maschinentechnische
Einrichtungen, Sicherheitstechnische Anforderungen
und Prüfung" beinhaltet Anforderungen an die Auslegung
aller Konstruktionselemente und Tragmittel.
Bei der Berechnung der tragenden Konstruktionselemente
zwischen der Befestigung der maschinentechnischen Einrichtung
und der Endverbindung des Tragmittels ist eine
verdoppelte Nennbelastung anzusetzen.
- TRBS 1203:2019-03 „Zur Prüfung befähigte Personen“
- Die DIN 56950-2: 2014-09 "Veranstaltungstechnik, Maschinentechnische
Einrichtungen, Sicherheitstechnische Anforderungen
an bewegliche Leuchtenhänger" fordert zwei Tragmittel
pro Aufhängepunkt, die so auszulegen sind, dass die
anteiligen Seilzugkräfte bei Nennbelastung mindestens die
zehnfache Sicherheit (bezogen auf die Mindestbruchkraft)
aufweisen.
- Normenreihe
- DIN EN 13411 "Endverbindungen für Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit"
DIN EN 13411-1: 2009-02 "Kauschen für Anschlagseile aus
Stahldrahtseilen"
- DIN EN 13411-2: 2009-02 "Spleißen von Seilschlaufen für
Anschlagseile"
- DIN EN 13411-3: 2011-04 "Pressklemmen und Verpressen"
- DIN EN 13411-4: 2011-06 "Vergießen mit Metall und Kunstharz"
- DIN EN 13411-6: 2009-04 "Asymmetrische Seilschlösser"
- DIN EN 13411-7: 2009-04 "Symmetrische Seilschlösser"
Käufern, die nach diesen Normen bestellen, wird empfohlen,
in ihrem Kaufvertrag festzulegen, dass der Hersteller ein
Qualitätssicherungssystem betreibt; damit soll sichergestellt
werden, dass Produkte, für die eine Normgerechtigkeit behauptet
wird, die geforderte Qualität auch faktisch
aufweisen.
- Die DIN 56927: 2013-07 "Sicherungsseil für zu sichernde Gegenstände
bis 60 kg Eigengewicht" definiert Maße, sicherheitstechnische
Anforderungen und Kriterien einer Prüfung für
Sicherungsseile, die als Schutz gegen das Herabfallen von
ortsveränderlichen Gegenständen verwendet werden.
- Die DIN VDE 0100 Teil 718: 2014-06 (IEC 60364-7-718) "Errichten
von Niederspannungsanlagen Teil 7-718: Anforderungen
für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Öffentliche
Einrichtungen und Arbeitsstätten" enthält folgende
Anforderungen:
Freihängende Betriebsmittel über 5 kg Masse müssen mit
einer zusätzlichen unabhängigen Befestigung gesichert sein.
Jede unabhängige Befestigung muss so konstruiert sein, dass
diese für sich die Gesamtmasse mit 5-facher Sicherheit tragen
kann.
- DIN VDE 0711-1: 2016-04 (EN 60598-1) "Leuchten - Teil 1: Allgemeine
Anforderungen und Prüfungen": Die Befestigungen von
Hängeleuchten und ortsfesten Decken- und Wandleuchten
müssen für eine Prüflast entsprechend dem 5-fachen Eigengewicht
der kompletten Leuchte ausgelegt sein (keine Verformung
der Bauteile bei Prüflast).
- DIN VDE 0868-1: 2016-05 (DIN EN 62368-1) "Einrichtungen für
Audio/Video-, Informations- und Kommunikationstechnik
- Teil 1: Sicherheitsanforderungen": Bei Wand- und Deckenmontage
von Geräten in über 2 m Höhe oder von Geräten mit
einer Masse von mehr als 1 kg werden Anforderungen an Einrichtungen
für Wand- oder Deckenmontage festgelegt. Diese
Einrichtungen müssen einer definierten Prüfkraft standhalten
und dabei mechanisch intakt bleiben. Die Prüfkraft entspricht
dem vierfachen Gewicht des Gerätes oder dem Gewicht des
Gerätes plus 880 N, je nachdem welcher Wert kleiner ist.
- Eurocode 0: Grundlagen, DIN EN 1990: 2010-12 (und nationaler
Anhang) "Grundlagen der Tragwerksplanung"
- Eurocode 1: Einwirkungen, DIN EN 1991-1-1: 2010-12 (Reihe und
Anhänge) "Einwirkungen auf Tragwerke"
- Eurocode 3: Stahlbau: DIN EN 1993-1-1: 2010-12 (Reihe und
nationale Anhänge) "Bemessung und Konstruktion von
Stahlbauten"
- Eurocode 5: Holzbau, DIN EN 1995-1-1: 2010-12 (Reihe und
nationale Anhänge) "Bemessung und Konstruktion von Holzbauten"
und DIN 1052-10: 2012-05 "Herstellung und Ausführung
von Holzbauwerken - Teil 10 Ergänzende
Bestimmungen"
- Eurocode 9: Aluminiumbau, DIN EN 1999-1-1: 2014-03 (Reihe
und nationale Anhänge) "Bemessung und Konstruktion von
Aluminiumtragwerken"
Die Anforderungen an die erforderlichen Fachkenntnisse von
Personen, die zur Prüfung von Arbeitsmitteln befähigt sind,
richten sich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Eine Konkretisierung erfolgt in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).