Anhang 2

Regeln der Technik, die sicherheitstechnische Anforderungen enthalten

Die technische Umsetzung der Schutzziele aus Abschnitt 2 erfolgt z. B. durch die Anwendung von arbeitsmittelbezogenen Normen der Veranstaltungstechnik.

Die Anforderungen an die erforderlichen Fachkenntnisse von Personen, die zur Prüfung von Arbeitsmitteln befähigt sind, richten sich nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Eine Konkretisierung erfolgt in den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS).