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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 215-410: Bildschirm- und Büroarbeitsplätze
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7.4.3 Lärm


Anhang der Bildschirmarbeitsverordnung
17. Bei der Gestaltung des Bildschirmarbeitsplatzes ist dem Lärm, der durch die zum Bildschirmarbeitsplatz gehörenden Arbeitsmittel verursacht wird, Rechnung zu tragen, insbesondere um eine Beeinträchtigung der Konzentration und der Sprachverständlichkeit zu vermeiden.

Der Schalldruckpegel an Büroarbeitsplätzen ist so niedrig zu halten, wie es nach der Art des Betriebes möglich ist. Er ist so weit zu reduzieren, dass keine Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten entstehen.

Der Beurteilungspegel soll auch unter Berücksichtigung der von außen einwirkenden Geräusche möglichst niedrig sein. In Abhängigkeit von der Tätigkeit sollte der Beurteilungspegel höchstens 55 dB(A) beziehungsweise 70 dB(A) betragen.

Der Beurteilungspegel sollte bei überwiegend geistigen Tätigkeiten höchstens 55 dB(A) betragen. Diese Tätigkeiten sind zum Beispiel durch folgende Anforderungen gekennzeichnet:

Beispiele aus der Praxis hierzu sind:

Tätigkeiten, für die der Grenzwert von 70 dB(A) gilt, sind zum Beispiel durch folgende Anforderungen gekennzeichnet:

Beispiele aus der Praxis hierzu sind:

Lärmmessung im Büro und Messergebnis (Beurteilungspegel)

Abbildung 47: Lärmmessung im Büro und Messergebnis (Beurteilungspegel)

Geräte mit geringer Geräuschemission und somit einem möglichst kleinen Schallleistungspegel sind bei der Anschaffung zu bevorzugen.

Auch Geräusche weit unterhalb dieser Grenzwerte können unangenehm und lästig wirken und dadurch besonders Konzentration, Entscheidungszeiten und Sprachverständigung beeinträchtigen.

Konzentration und Sprachverständigung können insbesondere beeinträchtigt werden durch:

Geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung am Arbeitsplatz sind zum Beispiel:


Weitere Literatur
  • Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV
  • VBG Fachwissen "Gesundheit im Büro – Fragen und Antworten" (bisher BGI 5018)
  • DGUV Information 215-443 "Akustik im Büro" (bisher BGI/GUV-I 5141)  
  • DIN EN ISO 7779 "Akustik – Geräuschemissionsmessung an Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik"
  • DIN EN ISO 11690-1 "Akustik – Richtlinien für die Gestaltung lärmarmer maschinenbestückter Arbeitsstätten – Teil 1: Allgemeine Grundlagen"
  • VDI 2058 Blatt 3 "Beurteilung von Lärm am Arbeitsplatz unter Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeiten"
  • VDI 2569 "Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro"