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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Information 250-005: Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen
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Hilfestellung für
die betroffene Person

Sie sind selbst betroffen?

Nehmen Sie unbedingt die oben geschilderten Warnsignale ernst und wenden Sie sich an eine der folgenden Personen. So können in den meisten Fällen die Ursachen geklärt und beseitigt, die Symptome im Frühstadium behandelt und schwere chronische Erkrankungen verhindert werden und Sie bei der Behandlung Ihrer Hauterkrankung unterstützen.

Sie können insbesondere Ihre Betriebsärztin oder Ihren Betriebsarzt, Sicherheitsfachkräfte oder vorgesetzte Personen ansprechen.

Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin kennt die Belastungen für Ihre Haut an Ihrem Arbeitsplatz genau. Er oder sie berät Sie, ggf. gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit, über die besten Schutzmaßnahmen. Ist eine spezielle Diagnostik und Therapie erforderlich, wird er oder sie Sie beim Hautarzt oder der Hausärztin vorstellen. Der Unfallversicherungsträger kann – mit Ihrem Einverständnis – über Ihre Hauterkrankung informiert werden.

Wenden Sie sich (gegebenenfalls über Ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin) an einen Facharzt oder eine Fachärztin für Hauterkrankungen

Diese sind Spezialisten für die Behandlung und Diagnostik von Hautveränderungen. Für die Beurteilung Ihres Problems werden Sie dort zu Ihrem Arbeitsplatz, zu Ihren Tätigkeiten, den verwendeten Handschuhen, Hautreinigungsmitteln und dergleichen befragt – hier empfehlen wir, sich darauf vorzubereiten, indem Sie u. a. die konkreten Produktnamen der von Ihnen verwendeten Hautmittel und Handschuhe sowie ggf. Ihren Allergiepass mitbringen. Um eine Allergie als Ursache auszuschließen, werden eventuell Hauttestungen bei Ihnen durchgeführt. So wird Ihnen geholfen, Ihre Symptome schnell in den Griff zu bekommen.

Sofern ein Bezug zu Ihrem Arbeitsplatz gesehen wird, wird er oder sie – mit Ihrem Einverständnis – den Unfallversicherungsträger über Ihre Hauterkrankung informieren.

Wenden Sie sich selbst an Ihren Unfallversicherungsträger

Rufen Sie einfach an, mailen, faxen oder schreiben Sie. Sie benötigen dafür kein besonderes Formular. Adresse und Telefonnummer finden Sie auf dem Mitgliedsaushang in Ihrem Betrieb.

Der Unfallversicherungsträger wird sich dann um die notwendigen Schritte kümmern. Mit Ihnen gemeinsam werden Maßnahmen gesucht, die Sie bei der Gesundung Ihrer Haut unterstützen, um möglichst eine beschwerdefreie Ausübung Ihres Berufes zu gewährleisten.