Sie haben die Verantwortung für die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am Arbeitsplatz, das heißt, bei derartigen Erkrankungen sind auch Sie "zuständig". Rechtzeitiges Eingreifen kann für Sie Ausfallzeiten, Kosten, das Entstehen einer Berufskrankheit und gegebenenfalls den Verlust von erfahrenen Mitarbeitern oder Mitarbeiterinnen verhindern.
Verdeutlichen Sie, dass in Ihrem Betrieb raue Hände kein Statussymbol für "ordentliche Arbeit" sind. Sprechen Sie die Betroffenen an, informieren Sie sie über Handlungsmöglichkeiten und signalisieren Sie Ihre Unterstützung.
Nutzen Sie den Anlass, um diesbezüglich Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen zu überprüfen sowie Ihre Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen nochmals zu unterweisen auch im Hinblick auf die Notwendigkeit arbeitsmedizinischer Vorsorge.
Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin ist Ihr Berater oder Ihre Beraterin für Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen. Er oder sie kann die Betroffenen beraten und gegebenenfalls untersuchen, eventuell schon die Ursachen benennen, den Arbeitsplatzbezug am ehesten ausschließen oder bestätigen und Ihnen weitere Vorschläge für eine Verbesserung der Schutzmaßnahmen machen.
Rufen Sie einfach an, mailen, faxen oder schreiben Sie. Sie benötigen dafür kein spezielles Formular. Ihr Unfallversicherungsträger wird dann die für die Betroffenen notwendigen Maßnahmen einleiten und Sie gegebenenfalls bei der Lösung der Hautprobleme in Ihrem Betrieb unterstützen.