Hilfestellung für
Sicherheitsbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte und Arbeitnehmervertretung

Sie sind Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsbeauftragte(r) oder Arbeitnehmervertreter bzw. Arbeitnehmervertreterin und vermuten, dass einer ihrer Kollegen oder Ihrer Kolleginnen an einer Hauterkrankung leidet, die beruflich verursacht sein könnte?

Sie kennen die Arbeitsplätze im Betrieb und sind Ansprechpartner oder Ansprechpartnerin für die Beschäftigten in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Was sollten Sie tun?

Vergewissern Sie sich, dass der betroffenen Person die notwendigen Schutzhandschuhe und Hautmittel entsprechend des Hautschutzplans am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen und diese benutzt werden.

Bestärken Sie ihn oder sie darin, mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin Kontakt aufzunehmen und – soweit noch nicht geschehen – die Sache frühzeitig von einem Hautarzt oder einer Hautärztin abklären zu lassen.

Informieren Sie ihn oder sie bitte über die Möglichkeit, sich selbst an den Unfallversicherungsträger zu wenden. Unterstützen Sie die betroffenen Personen bei individuellen Maßnahmen zur Lösung der Probleme in Abstimmung mit dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin.

Beraten Sie den Unternehmer oder die Unternehmerin

Ein Erkrankungsfall im Betrieb ist Anlass zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung. Thematisieren Sie Hautgefährdungen und Hautschutz in Ihrem Betrieb.

Prüfen Sie, ob das Thema hautgefährdender Tätigkeiten in der Gefährdungsbeurteilung ausreichend betrachtet wird.

Prüfen Sie, ob sich Arbeitsstoffe oder Arbeitsgefahren in dem jeweiligen Betriebsbereich geändert haben, die geeigneten Schutzmaßnahmen in der Betriebsanweisung und dem zugehörigen Hand- und Hautschutzplan aufgenommen sind und die Beschäftigten regelmäßig unterwiesen wurden.

Werden die Schutzmaßnahmen von den Beschäftigten umgesetzt? Werden Schutzhandschuhe bestimmungsgemäß benutzt und regelmäßig gewechselt? Werden Hautschutzmittel mehrmals täglich verwendet? Sind reibekörperfreie Hautreinigungsmittel an den Waschplätzen vorhanden? Werden Hautpflegemittel bereitgestellt?

Suchen Sie gemeinsam mit dem Unternehmer oder der Unternehmerin und dem Betriebsarzt oder der Betriebsärztin nach Lösungen, um vorhandene Hautbelastungen im Betrieb zu reduzieren.

Weisen Sie das Unternehmen auf die Möglichkeit der Unterstützung durch den zuständigen Unfallversicherungsträger hin.

Informieren Sie sich zum Thema Hautschutz bei Ihrem Unfallversicherungsträger

Für Fragen zum Hautschutz allgemein und für spezielle Arbeitsplätze gibt es dort Experten, Expertinnen, Schriften und Unterweisungshilfen.

Nutzen Sie diese, um die Haut aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Betrieb gesund zu erhalten.