Anhang 1
Anpassung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel an elektrotechnische Regeln
Eine Anpassung an neuerschienene elektrotechnische Regeln ist
nicht allein schon deshalb erforderlich, weil in ihnen andere,
weitergehende Anforderungen an neue elektrische Anlagen und Betriebsmittel
erhoben werden. Sie enthalten aber mitunter Bau- und Ausrüstungsbestimmungen,
die wegen besonderer Unfallgefahren oder auch eingetretener Unfälle
neu in VDE-Bestimmungen aufgenommen wurden. Eine Anpassung bestehender
elektrischer Anlagen an solche elektrotechnischen Regeln kann
dann gefordert werden.
Wegen vermeidbarer besonderer Unfallgefahren werden die folgenden
Anpassungen gefordert:
- Realisierung des teilweisen Berührungsschutzes für
Bedienvorgänge nach DIN VDE 0106 100, 3/83
bis zum 31. Dezember 1999
- Sicherstellen des Schutzes beim Bedienen von Hochspannungsanlagen
nach DIN VDE 0101, 5/89 Abschnitt 4.4 bis zum 31. Oktober 2000
- Anpassung elektrischer Anlagen auf Baustellen an die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz
"Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Baustellen"
bis zum 31. Dezember 1997
- Sicherstellen des Zusatzschutzes in Prüfanlagen nach
DIN VDE 0104, 10/89 Abschnitt 3.2 und 3.3.
bis zum 31. Dezember 1997
- Kennzeichnung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gemäß
der "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz – Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach
Einsatzbereichen" (ZH 1/249)
bis zum 30. Juni 1998
Insbesondere für die neuen Bundesländer gilt:
- Umstellen von Drehstromsteckvorrichtungen nach der alten
Norm DIN 49450/451 (Flachsteckvorrichtung) auf das Rundsteckvorrichtungssystem
nach DIN 49462/463
bis zum 31. Dezember 1997
- Anpassung von Innenraumschaltanlagen ISA 2000 an die "Regeln für den sicheren Betrieb von Niederspannungsinnenraumschaltanlagen ISA 2000"
bis zum 31. Dezember 1996 / 31. Dezember 1999
- Anpassung von Schutz- und Hilfsmittel, sofern an diese
elektrotechnische Anforderungen gestellt werden, an die elektrotechnischen
Regeln
bis zum 31. Dezember 1997
- Trennung von Erdungsanlagen in elektrischen Verteilungsnetzen
und Verbraucheranlagen von Wasserrohrnetzen
bis zum 31. Dezember 1997
- Ausrüstung von Leuchtenvorführständen mit
Zusatzschutz nach DIN VDE 0100 Teil 559, 3/93 Abschnitt 6
bis zum 31. Dezember 1997