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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Grundsatz 301-001: Grundsätze für die Prüfung von Belagteilen...
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2 Anforderungen an Belagteile aus Holz in Fang­ und Dachfanggerüsten

2.1 Systemfreie Belagteile aus Holz

Systemfreie Belagteile aus

die frei auf ihrem Auflager aufliegen, müssen mindestens der Sortierklasse S 10 nach DIN 4074­1 entsprechen.

2.2 Systemgebundene Belagteile aus Holz

2.2.1 Systemgebundene Belagteile aus Holz müssen bei einer Stützweite bis 2,60 m einen Querschnitt von mindestens 29 cm x 4,5 cm aufweisen. Sie müssen

2.2.2 Systemgebundene Belagteile aus Holz müssen bei einer Stützweite von mehr als 2,60 m bis 3,10 m aus Brettschichtholz nach DIN 10521 hergestellt sein. Abweichend von DIN 1052­1 dürfen auch Belagteile verwendet werden, die aus mindestens drei einzelnen Bohlen oder Kanthölzern mit einer Breite bzw. Höhe von höchstens 12,0 cm bestehen und blockverleimt sind. Art und Qualität der Verleimung muß DIN 1052­1 entsprechen. Die Bohlen oder Kanthölzer müssen einen Mindestquerschnitt von

Aufweisen.

Systemgebundene Belagteile aus Holz sind solche, die mit Einhängebeschlägen so in ihre Auflagerkonstruktion eingehängt werden, daß sie gegen waagerechtes Verschieben gesichert sind.

Bei anderen Verleimungs­ oder Verbindungarten ist hierfür der Nachweis der Brauchbarkeit zu erbringen. Zur Beurteilung der Sortierklasse ist der Gesamtquerschnitt der Bohle maßgeblich.