2 Anforderungen an Belagteile aus Holz in Fang und Dachfanggerüsten
2.1 Systemfreie Belagteile aus Holz
Systemfreie Belagteile aus
- Massivholzbrettern oder bohlen
- oder
- Brettschichtholz nach DIN 10521
die frei auf ihrem Auflager aufliegen, müssen mindestens der Sortierklasse S 10 nach DIN 40741 entsprechen.
2.2 Systemgebundene Belagteile aus Holz
2.2.1 Systemgebundene Belagteile aus Holz müssen bei einer Stützweite bis 2,60 m einen Querschnitt von mindestens 29 cm x 4,5 cm aufweisen. Sie müssen
- Sortierklasse S 13 nach DIN 40741 entsprechen, wenn sie aus Massivholzbohlen bestehen
- oder
- Sortierklasse S 10 nach DIN 40741 entsprechen, wenn sie aus Brettschichtholz nach DIN 10521 hergestellt sind. Abweichend von DIN 10521 dürfen auch Belagteile verwendet werden, die aus mindestens drei einzelnen Bohlen oder Kanthölzern mit einer Breite bzw. Höhe von höchstens 12,0 cm bestehen und blockverleimt sind. Art und Qualität der Verleimung muß DIN 10521 entsprechen.
2.2.2 Systemgebundene Belagteile aus Holz müssen bei einer Stützweite von mehr als 2,60 m bis 3,10 m aus Brettschichtholz nach DIN 10521 hergestellt sein. Abweichend von DIN 10521 dürfen auch Belagteile verwendet werden, die aus mindestens drei einzelnen Bohlen oder Kanthölzern mit einer Breite bzw. Höhe von höchstens 12,0 cm bestehen und blockverleimt sind. Art und Qualität der Verleimung muß DIN 10521 entsprechen. Die Bohlen oder Kanthölzer müssen einen Mindestquerschnitt von
- 29 cm x 5,0 cm in der Sortierklasse S 13
- oder
- 29 cm x 4,8 cm in der Sortierklasse MS 10
Aufweisen.
Systemgebundene Belagteile aus Holz sind solche, die mit Einhängebeschlägen so in ihre Auflagerkonstruktion eingehängt werden, daß sie gegen waagerechtes Verschieben gesichert sind.
Bei anderen Verleimungs oder Verbindungarten ist hierfür der Nachweis der Brauchbarkeit zu erbringen. Zur Beurteilung der Sortierklasse ist der Gesamtquerschnitt der Bohle maßgeblich.