5 Versuche

5.1 Allgemeines

Vor Durchführung der Versuche hat die Prüfstelle stichprobenartig die zu prüfenden Gegenstände hinsichtlich Werkstoff und Abmessungen auf Übereinstimmung mit den Prüfunterlagen zu prüfen.

5.2 Prüfstellen

Die Versuche sind von einer der nachfolgend genannten Prüfstellen durchzuführen: