7.1 Versuchsaufbau
7.1.1 Schutzwände sind für die Abrollversuche systemgerecht entsprechend der Aufbau und Verwendungsanleitung aufzubauen.
7.1.2 Als Abrollgewicht ist ein walzenförmiger Körper mit einem Gewicht von 75 kN, 1,00 m Länge und 0,30 m Durchmesser zu verwenden.
7.1.3 Die Abrollfläche muß eben und 60º gegen die Waagerechte geneigt sein, die Abrollänge muß 5,00 m betragen. Die Lage der Abrollfläche ist Bild 2 zu entnehmen.
Bild 2: Lage der Abrollfläche
7.1.4 Die Abrollversuche sind so durchzuführen, daß das Abrollgewicht
Auftrifft.
Für jeden Schutzwandtyp sind je zwei Versuche in Feldmitte und am Schutzwandpfosten durchzuführen. Zwischen jeweils erstem und zweitem Versuch dürfen beschädigte Teile nicht ausgewechselt werden.
Die Tragfähigkeit gilt als ausreichend, wenn der walzenförmige Körper nach den Fallversuchen von der Schutzwand gehalten wird. Bleibende Verformungen sind an allen Teilen zulässig.