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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Grundsatz 301-001: Grundsätze für die Prüfung von Belagteilen...
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8 Versuchsbericht

Die Prüfstelle hat einen Versuchsbericht anzufertigen, in dem die stichprobenartigen Überprüfungen der Versuchsgegenstände bezüglich Abmessungen und Werkstoff sowie die Ergebnisse der Fall- oder Abrollversuche mit kurzer Dokumentation festgestellter bleibender Verformungen und sichtbarer Schäden enthalten sind. Bei Versuchen mit Holzbauteilen nach DIN 4074­1 ist im Versuchsbericht die vorhandene Ästigkeit zu dokumentieren.