Die Prüfstelle hat einen Versuchsbericht anzufertigen, in dem die stichprobenartigen Überprüfungen der Versuchsgegenstände bezüglich Abmessungen und Werkstoff sowie die Ergebnisse der Fall- oder Abrollversuche mit kurzer Dokumentation festgestellter bleibender Verformungen und sichtbarer Schäden enthalten sind. Bei Versuchen mit Holzbauteilen nach DIN 40741 ist im Versuchsbericht die vorhandene Ästigkeit zu dokumentieren.