In Abschnitt 6.2.1 DIN 44201, Dezember 1990, wird gefordert, daß für
Tragfähigkeitsnachweise nach diesen Grundsätzen zu erbringen sind, um dynamische Einwirkungen zu berücksichtigen.
Diese dynamischen Einwirkungen treten auf, wenn abstürzende Personen von Belagteilen oder Schutzwänden aufgefangen werden.
Diese Grundsätze sind nur anzuwenden in Verbindung mit DIN 44201 sowie den "Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz im Gerüstbau Allgemeiner Teil (mit Anhang DIN 4420)" (ZH 1/534.0).
Die Begriffsbestimmungen für Arbeitsgerüste und Schutzgerüste sind den vorgenannten Regeln zu entnehmen.