3 Gliederung und Umfang der Qualifizierung

3.1 Anforderungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Qualifizierung von Personen für die Errichtung von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen sowie Randsicherungen ist ein Mindestalter von 18 Jahren.

3.2 Inhalte der Qualifizierung

Die Qualifizierung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit folgenden Schwerpunkten

 

3.2.1 Mindestinhalte des theoretischen Teils der Qualifizierung

Der theoretische Teil soll mindestens folgende Inhalte mit Bezug zum praktischen Teil enthalten:

Materialkunde

Netze

Seile, Zurrgurte

Organisation

Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen

Errichtung von Schutznetzen

Anforderungen an die Befestigung

Absturzhöhe/Fangbreite Abstand Netz/Träger

Kopplung/Überlappung

Besonderheiten

Erforderlicher Freiraum unter dem Schutznetz

Abnahme

Errichtung vom Randsicherungen

Erichtung von Arbeitsplattformnetzen

Auswahl des Netzmaterials

Unfallbeispiele, Erste Hilfe und Retten von Personen

 

3.2.2 Mindestinhalte des praktischen Teils der Qualifizierung

Der praktische Teil soll mindestens folgende Inhalte mit Hinweisen und Übungen der einzelnen Teilnehmenden zur Technik und zu Gefährdungen sowie zu den Arbeitsabläufen enthalten:

Einweisung/Unterweisung/Verhalten bei Störungen

Errichtung von Schutznetzen

Vorbereitung Seile, Netze

Netzmontage

Knotenkunde/Seilverbindungen Kopplung/Überlappung von Schutznetzen/Netzdemontage

Zusammenlegen der Netze

Instandsetzung

Errichtung von Randsicherungen
Hinweise auf am Markt befindliche Randsicherungssysteme, Vorstellung anhand von exemplarischen Systemen

Errichtung von Arbeitsplattformnetzen
Vorbereitung von Netzen, Anschlaggurten und Traversengurten

Netzmontage

 

3.3 Dauer der Qualifizierung

Die Dauer der theoretischen und praktischen Qualifizierung ist mit mindestens 14 Lehreinheiten (à 45 min.) zu bemessen.

 

3.4 Prüfung

Die Qualifizierung ist mit einer schriftlichen Prüfung abzuschließen.

Vor Beginn der Prüfung hat sich der oder die Prüfungsteilnehmende mit einem Lichtbildausweis auszuweisen und dem oder der Prüfenden zu bestätigen, dass er oder sie sich gesundheitlich in der Lage fühlt, an der Prüfung teilzunehmen.

Die Prüfung sollte mindestens 15, aber nicht mehr als 20 Fragen umfassen. Die Prüfungszeit beträgt hierbei maximal 45 min. Bewährt haben sich hier Fragebögen mit vorgegebenen Antworten (Multiple-Choice-Verfahren).

Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 Prozent der Höchstpunktzahl erreicht worden ist.

Bei Nichtbestehen muss die theoretische und praktische Qualifizierung erneut absolviert werden.

Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren.

Nach bestandener Prüfung erhält der oder die Teilnehmende ein Zertifikat.

Muster eines Zertifikats siehe Anlage 1.