Voraussetzungen für die Teilnahme an der Qualifizierung von Personen für die Errichtung von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen sowie Randsicherungen ist ein Mindestalter von 18 Jahren.
Die Qualifizierung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit folgenden Schwerpunkten
3.2.1 Mindestinhalte des theoretischen Teils der Qualifizierung
Der theoretische Teil soll mindestens folgende Inhalte mit Bezug zum praktischen Teil enthalten:
Materialkunde
Netze
Seile, Zurrgurte
Organisation
Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen
Errichtung von Schutznetzen
Anforderungen an die Befestigung
Absturzhöhe/Fangbreite Abstand Netz/Träger
Kopplung/Überlappung
Besonderheiten
Erforderlicher Freiraum unter dem Schutznetz
Abnahme
Errichtung vom Randsicherungen
Erichtung von Arbeitsplattformnetzen
Auswahl des Netzmaterials
Unfallbeispiele, Erste Hilfe und Retten von Personen
3.2.2 Mindestinhalte des praktischen Teils der Qualifizierung
Der praktische Teil soll mindestens folgende Inhalte mit Hinweisen und Übungen der einzelnen Teilnehmenden zur Technik und zu Gefährdungen sowie zu den Arbeitsabläufen enthalten:
Einweisung/Unterweisung/Verhalten bei Störungen
Errichtung von Schutznetzen
Vorbereitung Seile, Netze
Netzmontage
Knotenkunde/Seilverbindungen Kopplung/Überlappung von Schutznetzen/Netzdemontage
Zusammenlegen der Netze
Instandsetzung
Errichtung von Randsicherungen
Hinweise auf am Markt befindliche Randsicherungssysteme, Vorstellung anhand von exemplarischen Systemen
Errichtung von Arbeitsplattformnetzen
Vorbereitung von Netzen, Anschlaggurten und Traversengurten
Netzmontage
Die Dauer der theoretischen und praktischen Qualifizierung ist mit mindestens 14 Lehreinheiten (à 45 min.) zu bemessen.
Die Qualifizierung ist mit einer schriftlichen Prüfung abzuschließen.
Vor Beginn der Prüfung hat sich der oder die Prüfungsteilnehmende mit einem Lichtbildausweis auszuweisen und dem oder der Prüfenden zu bestätigen, dass er oder sie sich gesundheitlich in der Lage fühlt, an der Prüfung teilzunehmen.
Die Prüfung sollte mindestens 15, aber nicht mehr als 20 Fragen umfassen. Die Prüfungszeit beträgt hierbei maximal 45 min. Bewährt haben sich hier Fragebögen mit vorgegebenen Antworten (Multiple-Choice-Verfahren).
Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 Prozent der Höchstpunktzahl erreicht worden ist.
Bei Nichtbestehen muss die theoretische und praktische Qualifizierung erneut absolviert werden.
Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren.
Nach bestandener Prüfung erhält der oder die Teilnehmende ein Zertifikat.
Muster eines Zertifikats siehe Anlage 1.