3 Gliederung und Umfang der Qualifizierung
3.1 Anforderungen an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Qualifizierung von Personen für die Errichtung von Schutz- und Arbeitsplattformnetzen sowie Randsicherungen ist ein Mindestalter von 18 Jahren.
3.2 Inhalte der Qualifizierung
Die Qualifizierung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit folgenden Schwerpunkten
- Gefährdungen erkennen
- Risiken beurteilen
- Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen
- Wirksamkeit überprüfen
- Materialkunde
- Montage und Demontage von Schutznetzen
- Montage und Demontage von Randsicherungen
- Montage und Demontage von Arbeitsplattformnetzen
3.2.1 Mindestinhalte des theoretischen Teils der Qualifizierung
Der theoretische Teil soll mindestens folgende Inhalte mit Bezug zum praktischen Teil enthalten:
Materialkunde
Netze
- Netzmaterial
- Netzmacharten
- Maschenweite
- Konfektion
- Alterung
- Bruchkräfte
- Prüfung
Seile, Zurrgurte
- Material
- Macharten
- Konfektion
- Bruchkräfte
- Prüfung
Organisation
- Verantwortung im Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung
- Inhalte des Plans für den Auf-, Um- und Abbau (Montageanweisung)
- Verhalten bei Abweichungen
- Montagevorbereitung, z. B. Schutznetz-Verlegeplan
- Erste Hilfe
Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstungen
- Hubarbeitsbühnen
- Fahrbare Arbeitsbühnen/Leitern
- Heißschneider
- Teleskopschneider
- Persönliche Schutzausrüstungen, z. B. PSA gegen Absturz
- Schutzeinrichtungen gegen elektrische Gefährdungen bei Montagearbeitsplätzen (z. B. PRCD-S)
Errichtung von Schutznetzen
Anforderungen an die Befestigung
- Aufhängepunkte
- Befestigungsmittel (z. B. Seile, Karabinerhaken)
Absturzhöhe/Fangbreite Abstand Netz/Träger
Kopplung/Überlappung
Besonderheiten
- Lichtkuppeln
- Schächte
- schmale Binderabstände (z. B. Discount-Märkte)
- Befestigungen von Netzen an Zwischenkonstruktionen
Erforderlicher Freiraum unter dem Schutznetz
Abnahme
- Übergabeprotokoll
- Freigabe
- Aufmaß
Errichtung vom Randsicherungen
- Aufbau des jeweiligen Systems nach der Montageanweisung, insbesondere folgende Punkte:
- Befestigungspunkte
- Höhe oberes Randseil und Auslenkung unteres Randseil
- Einbauort des Systems (vor oder auf der Konstruktion)
- Endpfosten
- Eckausbildung
Erichtung von Arbeitsplattformnetzen
Auswahl des Netzmaterials
- Auswahl der Zurrgurte
- Beachtung der konstruktiven Anforderungen
- Befestigung der Anschlaggurte
- Einfädelung von Traversengurte
- Durchhangbeschränkung
- Lastentransport über der Netzfläche
- Errichtung von Sonderkonstruktionen
Unfallbeispiele, Erste Hilfe und Retten von Personen
3.2.2 Mindestinhalte des praktischen Teils der Qualifizierung
Der praktische Teil soll mindestens folgende Inhalte mit Hinweisen und Übungen der einzelnen Teilnehmenden zur Technik und zu Gefährdungen sowie zu den Arbeitsabläufen enthalten:
Einweisung/Unterweisung/Verhalten bei Störungen
- Heißschneider
- Teleskopschneider
- Persönliche Schutzausrüstungen
Errichtung von Schutznetzen
Vorbereitung Seile, Netze
- Kontrolle der Einsatzfähigkeit von Seilen und Netzen durch eine Inaugenscheinnahme
- Ablängen der Aufhängeseile
- Vorbereitungen für die Montage von Netzen
Netzmontage
Knotenkunde/Seilverbindungen Kopplung/Überlappung von Schutznetzen/Netzdemontage
Zusammenlegen der Netze
Instandsetzung
- Beschädigungen bewerten
- Reparaturmaterial auswählen
- Instandsetzungsmethoden
Errichtung von Randsicherungen
Hinweise auf am Markt befindliche Randsicherungssysteme, Vorstellung anhand von exemplarischen Systemen
Errichtung von Arbeitsplattformnetzen
Vorbereitung von Netzen, Anschlaggurten und Traversengurten
Netzmontage
3.3 Dauer der Qualifizierung
Die Dauer der theoretischen und praktischen Qualifizierung ist mit mindestens 14 Lehreinheiten (à 45 min.) zu bemessen.
3.4 Prüfung
Die Qualifizierung ist mit einer schriftlichen Prüfung abzuschließen.
Vor Beginn der Prüfung hat sich der oder die Prüfungsteilnehmende mit einem Lichtbildausweis auszuweisen und dem oder der Prüfenden zu bestätigen, dass er oder sie sich gesundheitlich in der Lage fühlt, an der Prüfung teilzunehmen.
Die Prüfung sollte mindestens 15, aber nicht mehr als 20 Fragen umfassen. Die Prüfungszeit beträgt hierbei maximal 45 min. Bewährt haben sich hier Fragebögen mit vorgegebenen Antworten (Multiple-Choice-Verfahren).
Die theoretische Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 70 Prozent der Höchstpunktzahl erreicht worden ist.
Bei Nichtbestehen muss die theoretische und praktische Qualifizierung erneut absolviert werden.
Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren.
Nach bestandener Prüfung erhält der oder die Teilnehmende ein Zertifikat.
Muster eines Zertifikats siehe Anlage 1.