Gesamtlernziel
Die Teilnehmenden werden auf der Grundlage der in der Erste-Hilfe-Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten mit erweiterten Maßnahmen, die zur optimalen Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind, vertraut gemacht.
Die Vermittlung erfolgt praxisnah und kompetenzorientiert. Die Maßnahmen sollten im Gesamtablauf geübt werden.
Insbesondere können die Teilnehmenden nach Beendigung der Grundausbildung
Thema | Lernziel | UE |
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Die TN* können auf Grundlage der Vorschriften und Regelwerke die Aufgaben, Zuständigkeiten und Pflichten der Betriebssanitäterin oder des Betriebssanitäters sowie seine Stellung im Betrieb beschreiben. Die TN sind über die für ihre Tätigkeit als Betriebssanitäter bzw. Betriebssanitäterin relevanten rechtlichen Bestimmungen informiert und können deren Bedeutung und Konsequenzen anhand von Beispielen erläutern. Hierzu gehören insbesondere:
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Die TN können den Ablauf der Versorgung von Arbeitsunfällen und betrieblichen Notfällen anhand der Rettungskette darstellen. Die TN beherrschen das Ablaufschema vom Auffinden einer Person, einschließlich der erforderlichen Kontrollen der Vitalfunktionen und die ganzkörperliche Untersuchung. Sie können die daraus resultierenden lebensrettenden Sofortmaßnahmen ableiten und beschreiben. Die TN können anhand von Beispielen die Zuständigkeiten und organisatorischen Abläufe im Einsatz, bei der Zusammenarbeit mit Dritten (insbesondere mit Ersthelfenden, Ärzten bzw Ärztinnen und dem öffentlichen Rettungswesen) beschreiben. |
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Die TN sind mit den Grundlagen der Anatomie und Physiologie (Normalfunktion) des Bewusstseins vertraut und erkennen Störungen und das daraus resultierende Ausmaß der Gefährdung für die Betroffenen. Die TN beherrschen die Sofortmaßnahmen bei Bewusstseinsstörungen und können bei den erweiterten Maßnahmen unterstützend helfen. |
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Die TN sind mit den Grundlagen der Anatomie und Physiologie (Normalfunktion) der Atmung vertraut. Die TN erkennen Störungen und das daraus resultierende Ausmaß der Gefährdung für den Betroffenen. Die TN beherrschen die Sofortmaßnahmen bei Atemstörungen und können bei den erweiterten Maßnahmen unterstützend helfen. | 5 |
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Die TN sind mit den Grundlagen der Anatomie und Physiologie (Normalfunktion) des Herz-Kreislauf-Systems vertraut. Die TN erkennen Störungen und das daraus resultierende Ausmaß der Gefährdung für den Betroffenen. Die TN beherrschen die Sofortmaßnahmen bei Störungen des Herz-Kreislauf-Systems und können bei den erweiterten Maßnahmen unterstützend helfen. Die TN können akute periphere Gefäßverschlüsse erkennen sowie die daraus resultieren Gefahren für den Betroffenen erklären und beherrschen die Sofortmaßnahmen. Die TN können anhand der typischen Symptome eine zerebrale Durchblutungsstörung; insbesondere einen Schlaganfall (Apoplexie oder Apoplexia cerebri) erkennen sowie die daraus resultieren Gefahren für den Betroffenen erklären und beherrschen die Sofortmaßnahmen. |
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Die TN beherrschen die Basismaßnahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung sicher und können Ersthelfer in die Durchführung einbinden. Die TN sind mit dem Ablauf der Herz-Lungen-Wiederbelebung unter Einbeziehung der erweiterten Maßnahmen vertraut und können Ärzten und medizinischem Fachpersonal bei der Durchführung dieser Maßnahmen unterstützend helfen. |
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Die TN können den Schockmechanismus in seinen Grundzügen erläutern. Die TN haben Grundkenntnisse über das Krankheitsbild "Diabetes mellitus" und können anhand der Symptome ein hyperglykämisches Koma sowie einen hypoglykämischen Schock erkennen. Die TN beherrschen die Sofortmaßnahmen bei Schocksymptomatik sowie bei diabetischer Stoffwechselentgleisung und können bei den erweiterten Maßnahmen unterstützend helfen. |
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Die TN können anhand der Anamnese und der Leitsymptome auf die vitale Gefährdung des Betroffenen schließen. Die TN beherrschen die Sofortmaßnahmen bei Erkrankungen/Verletzungen im Bauchraum und können bei den erweiterten Maßnahmen unterstützend helfen. |
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Den TN ist die Bedeutung der Hygiene, besonders in der Versorgung von Verletzten und Kranken bewusst. Die TN können sich nach den Grundsätzen der Hygiene kleiden und so verhalten, dass eine Ausbreitung von Infektionskrankheiten verhindert und ein adäquater Eigen- und Fremdschutz gewährleistet ist. Die TN beherrschen den Umgang mit sterilem Material und mit kontaminiertem Material. |
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Die TN kennen die vorgegebenen und betrieblichen Verfahren der Dokumentation. Sie sind insbesondere in der Lage, die Ergebnisse der systematischen Beobachtung Betroffener sowie den Versorgungsverlauf in einem Überwachungsbogen darzustellen. Die TN können Hilfestellungen beim Be- und Entkleiden sowie beim Verrichten der Notdurft durchführen. |
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Die TN sind mit dem Aufbau und der regelrechten Funktionsweise des Bewegungsapparates vertraut. Sie können verschiedene Verletzungsarten und Erkrankungen der Knochen und Gelenke an ihrer Symptomatik erkennen und die daraus resultierenden Gefahren für den Betroffenen erklären. Die TN sind in der Lage, insbesondere unter Anwendung adäquater Immobilisations- und Lagerungsmaterialien, die sanitätsdienstlichen Ruhigstellungsmaßnahmen durchzuführen, und Betroffene fachgerecht zu lagern bzw. umzulagern. |
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Die TN beherrschen die Basismaßnahmen der Blutstillung. Die TN können bei verschiedenen Wundarten die daraus jeweils resultierenden Gefahren für Betroffene erklären und Wunden sachgerecht erstversorgen. |
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Die TN können die Auswirkungen der verschiedenen thermischen Schäden auf den menschlichen Organismus in ihren Grundzügen beschreiben. Sie können thermische Schäden an ihren Symptomen erkennen, die daraus für den Betroffenen resultierenden Gefahren einschätzen und beherrschen die Sofortmaßnahmen. Die TN können bei erweiterten Maßnahmen unterstützend helfen. Die TN können die Auswirkungen elektrischen Stroms auf den menschlichen Organismus beschreiben. Die TN können unter Beachtung des Eigenschutzes Sofortmaßnahmen und sanitätsdienstliche Basismaßnahmen durchführen. |
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Die TN können aus dem Umfeld und dem Verhalten des Betroffenen auf eine Vergiftungsgefahr schließen und können unter Beachtung des Eigenschutzes die sanitätsdienstlichen Basismaßnahmen bei Vergiftungsnotfällen durchführen. Die TN können Verätzungen durch Säuren oder Laugen anhand von Symptomen erkennen und die Sofortmaßnahmen unter Berücksichtigung des Eigenschutzes durchführen. |
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Die TN kennen Arzneimittelformen und können Verabreichungsformen und -wege aufzeigen. Sie können die Gabe von Arzneimitteln sachgerecht vorbereiten und bei deren Verabreichung helfen. | 2 |
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Die TN beherrschen die gängigen Rettungs- und Tragetechniken ohne und mit geeigneten Hilfsmitteln unter Beachtung der Eigen- und Fremdsicherung. Die TN sind über Verfahren und Hilfsmittel bzw. Gerätschaften, welche ergänzend im Rettungsdienst zum Einsatz kommen, informiert. |
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Die TN können auf der Grundlage der aufgeführten Lernziele entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten, im Rahmen von gestellten Einsatzsituationen, in ihrem Gesamtablauf darstellen. | 8 |
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Die TN haben die etwaigen Unklarheiten durch Nachfragen beseitigt. | 1 |
Gesamtzahl der Unterrichtseinheiten (exklusive Prüfungszeiten) | 63 | |
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Die TN können auf der Grundlage der aufgeführten Lernziele entsprechende Kenntnisse und Fertigkeiten nachweisen. | ** |
* | TN = Teilnehmende |
** | Zeitbedarf ist abhängig von der Teilnehmerzahl |