1 Anwendungsbereich
Dieser DGUV Grundsatz findet Anwendung auf Krane, die in den Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane" fallen, einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung.
Dieser DGUV Grundsatz findet Anwendung auf Krane, die in den Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane" fallen, einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung.