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Hochbau > Umsetzungshilfen > §§ > BG-Vorschriften > DGUV Grundsatz 309-001: Prüfung von Kranen
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1 Anwendungsbereich

Dieser DGUV Grundsatz findet Anwendung auf Krane, die in den Geltungsbereich der DGUV Vorschrift 52 und 53 "Krane" fallen, einschließlich ihrer Tragkonstruktion und Ausrüstung.